Das Schloss Hinterfrankenberg wird an Eberhard von Buchenau (Eberharten von Buchenaw) verpfändet.
Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid (Ludwig her zu Franckenstain vnd Alhaid sein Hausfraw) bestätigen die Begleichung nicht genau bezeichneter Schulden, die Bischof Wolfram von Grumbach und sein Stift bei ihnen hatte. Dafür verpfänden Stift und Bischof ihnen 115 Pfund Heller auf der Bede von Meiningen als Burglehen.
Graf Heinrich V. von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg die Burg Frankenberg, die in der Grafschaft Henneberg in der Nähe von Schwarza liegt (Franckenberg in der Graveschafft Hennenberg nahendt bei Schwartzach gelegen, ain Sloss) zusammen mit den Gerichtsrechten und der Vogtei des Augustinerinnenklosters Frauenbreitungen (sampt dem gericht vnd vogtei zu Frawen Braitingen) mit allen Zugehörungen für 4000 Pfund.
Graf Heinrich V. von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) verschreibt die Vogtei des Klosters Frauenbreitungen (dis closter haist man heut zutag Frawenbraitingen) zusammen mit der Burg Frankenberg für 4000 Gulden Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnten von Frickendorf im Amt Raueneck(Frickendorf im Ampt Rauheneck) an Ritter Wilhelm Marschall (Her Wilhelm Marcshalk riter) für 320 Gulden.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan) 900 Gulden. Dafür verpfändet er ihm Leibeigene und Güter in Frickendorf (Frickendorf) zusammen mit verschiedenen Rechten.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Friedrich Freitag (Fritz Freitag) jährliche Einkünfte von 20 Gulden aus der Bede von Rothenfels (Rotenfels). Dieses Pfand ist mit einer Hauptsumme von 400 Gulden wieder auszulösen. Nach einiger Zeit erhält Johann Mertin (Johann Mertin) das Pfand und seine Einnahmen.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlaubt Graf Ludwig von Stolberg (Grave Ludwig von Stolberg), das Amt Freudenberg, das der Graf im Namen des Bischofs hält, für eine Hauptsumme von 6000 Gulden an Gottfried Voit von Rieneck (Gotz Voitt von Rieneck) zu verpfänden. Gottfried Voit von Rieneck erhält aus diesem Amt jährliche Einnahmen von 300 Gulden.