Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Walter (Walther), einem Meister aus Gemünden am Main (Gmunden), den Zehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg (Gerhart) verpfändet Weiprecht von Grumbach (Waiprechten von Grumbach) und seinen Erben den Klein- und Großzehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach) für 435 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Etliche Wiesen, die das Hochstift Würzburg zu Lehen hat, verpfändet Graf Günther von Schwarzenburg (Gunther von Schwartzenburg) mit der Bewilligung des Lehensherren Bischofs Johann von Egloffstein (Johannsen von Eglofstain) an den Deutschen Orden.
Bischof Johann von Brunn (Johans von Brun) verpfändet Peter von Grumbach (pettern) und seiner Frau 30 Malter Korn, 17 Malter Hafer, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner als jährliches Gefälle (gefelle) auf sechs Höfe zu Kürnach (Curnach) für 518 Gulden als Leibgeding.
Bischof Johann von Brunn (Johans) verpfändet Johann Dietner (hansen dietner) und seiner Frau erneut 518 Gulden als Leibgeding.
Anton von der Tann bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Rudolf von Scherenberg im Jahr 1467. Auf Bitten Antons von der Tann werden seiner Tochter Eida von der Tann (dochter Eiden) im Jahr 1479 200 Gulden für das Amt zugesprochen, die Bischof Konrad von Thüngen wieder auslöst.
Konrad von Berlichingen (Conrat von Berlichingen) kauft für 600 Gulden Wiesen, auch Kumertlerm genannt, und erhält es vom Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen. Für dieses Lehen, seine Dienste und erlittenen Schaden gibt Bischof Rudolf von Scherenberg ihm und seinen Erben jährlich zwanzig Gulden an Kathedra Petri. Falls diese Wiesen für 400 Gulden abgelöst werden, erhält das Hochstift dagegen Güter im Wert von 400 Gulden, welche die von Berlechingen dann einige Zeit später als Mannlehen empfangen und tragen. Das Pfand wird weiter vererbt.
Eberhard von Grumbach (Eberhart) muss nach dem Urteil Bischof Konrads von Thüngen die 200 Gulden, um die Anton von der Tann (anthoni) für seine Tochter Eida (Eiden) gebeten hat, entrichten.
Nach dem Urteil des Kammergerichtes begleicht Bischof Konrad von Thüngen die Kaufsumme von 200 an Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach), die Anton (anthonen von der than) von der Tann zuvor von Eberhard (Eberhart) von Grumbach erhalten hat.