Dorf, Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) gehörten einst den Babenbergern (Graven von Bamberg). Als jedoch Graf Adalbert und sein Bruder Heinrich gegen das Reich und das Hochstift Würzburg handeln, werden ihre Güter von König Ludwig eingezogen und die beiden Dörfer Frickenhausen (Frickenhausen) und Prosselsheim Bischof Rudolf und seinem Stift als Entschädigung für entstandene Schäden gegeben. Aufgrund seiner Vergehen wird Graf Adewert nun Adelhast genannt.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Hohenlohe für dessen Kriegsdienste und verwundete oder getötete Pferde 1000 Gulden, aber stirbt, ohne diese Summe bezahlt zu haben. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet daher das Dorf Dornheim (Dornhaim) mit allen Zugehörungen, Rechten und Zinsen mit Ausnahme des Zehnten für 1000 Gulden in Gold an Johann von Hohenlohe, bis dieser oder seine Erben die Summe eingenommen haben.
Bischof Johann von Egloffstein und die Stadt Würzburg schließen einen Vertrag wegen der Schäden, die den Geistlichen zugefügt worden sind.
Als Bischof Johann von Brunn Kaspar von Bibra (Bibra) für erbrachte Leistungen, entstandene Schäden, vollzogene Bauarbeiten und anderes 5760 Gulden schuldig wird, erhöht er um diesen Betrag die Pfandsumme über Burg und Amt Bramberg (Bramberg).
Die Pfleger der Hochstifte Würzburg und Bamberg, Gottfried Schenk von Limpurg und Georg Graf von Löwenstein (Leostain) schließen eine Erbeinung. Dabei werden Regelungen getroffen über das Vorgehen gegen Feinde (Veinden Uffhaltung), militärische Unterstützung (Zutzug), Sicherung der Straßen (Strassen zu seubern), Öffnung von Schlössern, Städten und Märkten im Fehdefall (Offnung in Striten), Kriegskosten, Aufteilung von Gefangenen und Gewonnenen(?), Besatzung, Bündnisse.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400 – 1556 (Die Geschichte des Bisthums Bamberg 4), Bamberg 1900.
Der mittlerweile zum Bischof aufgestiegene Gottfried Schenk von Limpurg befreit die Einwohner von Binsfeld (Binsfelt) wegen in Fehden erlittener Schäden für 20 Jahre von Steuer, Bede, Verköstigung und Fron. Die Einwohner sollen dafür Baumaßnahmen vornehmen sowie das Dorf mit Gräben und Zäunen befestigen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt mit Bewilligung der Geistlichkeit, Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Hochstifts die sogenannte Klauensteuer (auf Pferde, Kühe, Ziegen, Schweine und Schafe), um das Land zu befrieden und zu verteidigen.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Mit Stefan von Bibra (Bibra) schließt Bischof Rudolf von Scherenberg für dessen Einsatz in der sogenannten Rosenbergischen Fehde eine Vereinbarung über die im Kampf entstandene Schäden. Für den Verlust von sieben Pferden, Harnisch, erlittene Schäden, Verpflegungskosten und weiteres erhält er 400 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.