Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
Kaiser Heinrich II. bestätigt Bischof Heinrich I. auf dessen Bitte das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II. bestätigt dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II. verleiht dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Wildbannrecht in der Nähe des Klosters Murrhardt (Murhart). Der König übergibt einen Brief, in dem er verkündet, dass die Grenzen des Wildbanns zwischen Franken (Frankcken) und Schwaben (Schwaben) liegen.
Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Erpho von Neidhartshausen (Erph von Neithartshausen) unterstellt das Kloster Zella (dis cloestere) der Pflege des Bischofs von Bamberg, Otto II. von Andechs (B Oten von Bamberg). Die Rechte des Bischofs zu Würzburg bleiben unberührt.
Konrad von Speckfeld (Conrad von Spekueld) trägt dem Hochstift Würzburg zehneinhalb Huben in Markt Bibart (Bibert) zu Lehen auf, die jährlich 20 Pfund Haller einbringen.
Bischof Otto von Wolfskeel ordnet mit der Bewilligung der Äbtissin und des Konvents des Klosters Zella (dis closter) an, dass von nun an ein Mitglied der Propstei alle Jahre zunächst im Kloster Zella und ferner im Hochstift Würzburg Rechnung über seine Verwaltung vorlegen soll.
Heinrich, der Abt des Klosters Murrhardt (Murhart), und sein Konvent bestätigen dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe in einer besiegelten Urkunde, dass sie ihm unterworfen und wohlgesinnt sind.
Neubronn (Neubrun) im Amt Röttingen (ambt Rötingen) ist Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde). Abt Heinrich VI. von Hohenlohe (abbt Hainrichen) übereignet das Dorf jedoch dem Hochstift Würzburg.