Der Bischof soll Wirtshäuser und andere Orte besetzen, um die Bauern weiterhin beaufsichtigen zu können und entlaufene Bauern festzusetzen und zu bestrafen.
6. Bischof Konrad von Thüngen soll sich mit benachbarten Fürsten und Hochstiften beratschlagen, wie man sich gegenseitig unterstützen kann, sollte es zu weiteren Unruhen kommen.
7. Schloss Marienberg (vnser Frawen berg) soll befestigt und ausgebaut werden.
8. Es sollen ein, zwei oder drei Flecken innerhalb des Schlosses Marienberg ausgebaut werden, die für die Verteidigung bedeutend sind.
9. Zuvor genannte Befestigungen um und innerhalb des Schlosses Marienberg sollen für Bürger und Bauern unzugänglich sein und vor ihnen verborgen werden.
10. Die Befestigungen der Bauern im Kirchhof in Ingolstadt sollen abgebaut werden. Desweiteren bittet die Ritterschaft den Bischof, ihre Mängel und Beschwerden zu bereiningen. Sie fügt außerdem weitere Artikel hinzu, die die Gerichte betreffen. Diese sind: Es werden zu viele Dinge vor dem Land-, Hof-, Brücken-, Kanzlei- und geistlichen Gericht verhandelt, für die diese eigentlich nicht zuständig sind; Ein Geistlicher soll über einen Weltlichen vor weltlichen Gerichten und ein Weltlicher über einen Geistlichen vor geistlichen Gerichten urteilen; Es soll aufgeschrieben werden, welche Angelegenheiten vor welchem Gericht verhandelt werden; Die dritte Instanz soll nicht im Kanzleigericht beinhaltet sein; Gefällte Urteile sollen gebürlich vollstreckt werden; Es soll eine gemeine neue Halsgerichtsordnung gemacht werden; Die Zente sollen mit habhaftigen Leuten besetzt werden; Die Zentschöffen sollen keinen Anteil von Bußgeldern bekommen; Verklagte sollen auf Kosten des Bischofs verteidigt werden; Personen mit zentfreien Gütern sollen weder innerhalb noch außerhalb der Zent bestraft werden; Amtsleute des Hochstifts sollen die Untertanen der Ritterschaft nicht richten; Die Adligen sollen Wein, den sie selbst anbauen lassen, nicht verzollen müssen; Vertraglich geregelter Kauf von Wein soll nicht verzollt werden; Das Hochstift soll die Seinen an Orten, an denen es im Ganerbenverhältnis mit anderen steht, nicht mit Geboten oder Verboten belasten.
11. Untertanen des Hochstifts Würzburg verkaufen mit Erlaubnis der Amtleute gemeine Wälder, ohne sich die Bewilligung der Ganerben einzuholen; Viele Mannlehen fallen dem Hochstift heim. Dies ist den Amtleuten jedoch nicht genug und sie drängen einige Lehensinhaber dazu, ihr Lehen zu verkaufen, die sie eigentlich nicht verkaufen möchten; Lehensherr und Lehensmann sollen bezüglich Ledigwerdung, Heimfall, Verkauf, Annahme und Verleihung von Lehen in gleichmäßiger Verpflichtung stehen; Der Bischof soll alle heimgefallenen und ledig gewordenen Lehen wieder verleihen; Es sollen nur Adlige in Klöster aufgenommen werden und es soll niemand zu Geistigen gemacht werden, der unter 30 Jahre alt ist; In die (Herren-) Klöster Ebrach (Ebrach), Bildhausen (Bildhausen) und andere sollen keine Bauernkinder aufgenommen werden; Die Kinder der Ritterschaft sollen auf dem den Gütern der Klöster erzogen werden; Bischof Konrad von Thüngen soll alte Verträge, die er mit bischöflichen Eid bestätigt hat, einhalten; Die Steuer der bischöflichen Kanzlei bezüglich der Bekenntnis und anderer Dinge soll verringert werden.
Bischof Konrad von Thüngen hält seiner zu Würzburg (wirtzburg) versammelten Ritterschaft etliche Artikel vor. Diese sind jedoch nicht auffindbar. Auf diese Artikel und auf andere Mängel weisen die Einnehmer der Anlage hin. Es gibt ebenso etliche Gesuche der Ritterschaft vom Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt). Die Ritterschaft schickt ihren Beschluss und sagt, dass sie auf diesem Rittertag nicht alle angesprochenen Punkte abhandeln kann.
Bischof Konrad von Thüngen lässt die Grafen, Herren und Ritterschaft von Würzburg (Wirtzburg) versammeln, um sich bei ihnen für ihre Unterstützung zu bedanken. Zudem wünscht er sich weitere Hilfe, da er das Hochstift Würzburg durch den sächsischen und hessischen Vertrag bedroht sieht. Hierfür sollen sie das Hochstift, Land und Leute beschützen.
Die Antwort des Bischofs lautet, dass er die Bitte nach Unterstützung dankend annimmt. Allerdings gäbe es keinen Grund zur Beunruhigung, da er mit niemandem im Konflikt steht. Zwecks der Befestigung möchte der Bischof anmerken, dass die Ritterschaft ihm einige anbietet und der Ort Kaisten (casten) nicht dafür geeignet ist. Den Bau des Schlosses und der Stadt Würzburg (wirtzburg) möchte der Bischof weiterhin unterstützen und einige Gesandte der Ritterschaft sollen dazu kommen.