Die Grenzen der beiden Städte Würzburg (wutzburg) und Heidingsfeld (haidingsfeld) werden wie zur Zeit Karl des Großens verzeichnet.
Das Zisterzienser Kloster Waldsassen (Waldsachsen oder Waldsassen) liegt unweit von Eger (Eger). Der Abt und Konvent des Klosters erhalten 1156 von König Konrad I. und seiner Frau Hedwig zur Zeit Kaiser Friedrichs I. einen Hof und eine Kapelle vor der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld), da König Konrad um sein Seelenheil und das seiner Eltern bemüht ist. Zu diesem Hof gehören etliche Äcker, ein Weingarten, Zinsen, Gülten und Zubehörungen. Das Kloster besitzt jedoch keinen Brief oder eine Urkunde, um ihren Besitz nachzuweisen. Sie behaupten, dass der Nachweis im böhmischen Aufruhr verloren gegangen sei und sie nur noch eine von Kaiser Sigmund bestätigte Kopie in einem alten Register hätten.
Die von Fries im letzten Eintrag vertretene Meinung bestätigt ein Brief von Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) an den Ritter Dietrich Zobel, den Amtmann zu Reichenberg (Reuchenburg). Darin befiehlt er ihm, dass der Pfleger des zum Kloster Waldsachsen gehörenden Hofes in Heidingsfeld seine ihm von den Fürsten verliehenen Rechte behalten soll. Es ist also nicht die Rede von den Königen, sondern von den Fürsten.
Im Städtekrieg brechen die Heidingsfelder (die von Haidingsfeld) den vor der Stadt liegenden Hof des Klosters Waldsachsen (closter Waldsachsen) ab. Abt Johann Wendel (abbt Johann) fordert eine Wiedergutmachung. Unter Schlichtung von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg einigen sich die beiden Parteien darauf, dass die Heidingsfelder dem Abt eine anderere Behausung und Hofstatt in Heidingsfeld geben sollen.
Fries verweist für Informationen über die Irrungen mit denen von Heidingsfeld (haidingsfeld) zu Bischof Rudolf von Scherenbergs Zeiten auf eine Quelle.
Der Abt des Klosters Waldsassen, Nikolaus Peisser (abbt Niclaus), erhält eine Behausung und Hofstatt am Clingenthor und bebaut diese. Die Einwohner von Heidingsfeld befreien diese Behausung von Abgaben und Steuern und bestätigen ihm dies schriftlich.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
Bischof Konrad von Thüngen beschlagnahmt Privilegsurkunden und andere Urkunden von den Einwohnern von Heidingsfeld (haidingsfelt) nach der Niederschlagung der Bauernaufstände und überführt sie auf die Festung Marienberg (vnserfrawenberg).
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.