Jeder Geleitsman des Würzburger Bischofs in Kitzingen soll von allen Stadttoren der Stadt Kitzingen (Kitzingen) aus das Geleit nach Würzburg (Wurtzburg), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Dettelbach (Detelbach), Schwarzach am Main(Schwartzach), Volkach (stat Volkach), Schlüsselfeld (Schlusselueld) und auf dem Main Richtung Würzburg geben.Wenn die beiden Frankfurter Messen (Frankfurther messen) stattfinden, soll der Geleitsmann sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg keinen Kauf- oder Fuhrleuten , egal ob Neuenbergische oder andere, ein besonderes Geleit geben, sondern sie sollen als Gruppe zusammenbleiben. Ansonsten werden sie vom Würzburger Bischof mit geleitet (mit gewalt glaitten). Wenn sie allerdings anderweitig in die zuvor genannten Orte fahren wollen, dann soll ihnen das Geleit gegeben werden. Außerdem müssen sie für einen voll beladenen Wagen und pro Ort, den sie passieren, einen halben Gulden bezahlen. Dies gilt in Richtung Kitzing-Würzburg und in die andere Richtung und auch für einen Karren. Ein Kaufmann - egal, in welche Richtung er fährt oder geht - muss 14 neue Pfennige entrichten. Der Geleitsmann soll außerhalb der Frankfurter Messen, sofern er an den zuvor genannten Orten das Geleit gibt, pro Wagen und pro passiertem Ort und pro Karren und zur Hälfte passiertem Ort von den Kaufleuten 14 neue Pfennige erhalten. Ein Pferdeverkäufer muss während und außerhalb der Frankfurter Messen immer für jedes Pferd 14 neue Pfennige entrichten, ausgenommen ist das Pferd, auf dem er sitzt. Für hundert Ochsen müssen 2 Gulden entrichtet werden und für hundert Schweine zehn Groschen.
Etliche Abschriften über die Eingliederung der Pfarrkirchen von Kitzingen (Kitzingen) Kleinochsenfurt (Clain Ochsenfurt) und Markt Bibart (Biburt), sowie gerichtliche Ordnungen des Klosters Kitzingen liegen zu Hof.
Die Markgrafen Friedrich von Brandenburg (Fridrich), Johann von Brandenburg (Johanns) und Albrecht von Brandenburg (Albrecht) schreiben der Äbtissin des Klosters Kitzingen, dass sie auf Grund nicht genannter Ursachen dazu bewegt wurden die Mauern des Klosters und des Spitals abzureißen (abzuprechen). Dies schreibt die Äbtissin in einem Brief nach Würzburg, woraufhin die Ritter Eberhart von Schaumberg (Eberhart riter) und Karl von Schaumberg (Carl von Schaumberg) im Aufrag des Bischofs Sigmund von Sachsen, der ein Bruder der Herzöge von Sachsen ist, an die Markgrafen schreiben.
Daraufhin bat Bischof Johann von Brunn Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) um die Gestattung der Erbhuldigung.zu Kitzingen (Kitzingen)
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.
Bischof Johann von Grumbach stirbt 1466. Als Nachfolger wurde Rudolf von Scherenberg gewählt. Dieser empfängt von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) die Erbhuldigung.
Bischof Lorenz von Bibra empfängt die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) und lässt darüber eine Bestätigung ausstellen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casuiren ), dass er am 11. August die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen will. Er erscheint dann auch an diesem Tag in Kitzingen und empfängt die Erbhuldigung.
Bischof Konrad von Bibra empfängt die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen)
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, Fürst und Herr, hat die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen.