Johann Rieter der Ältere (Hans Ritter der elter), Bürger aus Nürnberg (Nuremberg), verleiht 2.000 Schafe und 600 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Es wird eine Urkunde über die Verpfändung und dem Umgang mit dem Schafsbestand aufgesetzt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Die Ritterschaft möchte den Kaiser darauf hinweisen, dass viele der Unruhen durch falsches Handeln der Nürnberger (Nurenbergische) verursacht werden. Sie berichten, was sie mit Johann von Egloffstein (Hansen von Eglofstein), Eustachius von Lichtenstein (Eustachiussen von Lichtenstein), dessen Knecht, Emein von Geislingen, Friedrich von Lindach (Fritzen von Lindbach), Sixten von Seckendorff (Seckendorff) und Georg von Wichsenstein (Jorgen von Wichsenstein) verhandelt haben. Georg von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) hatte sich ihrer angenommen. Daraus sind Unruhen entstanden.
Die Gesandten des Kaisers überbringen der Ritterschaft eine Antwort. Die Antwort der Ritterschaft und ihre Bitten wurden von ihnen registriert und werden an den Kaiser weitergegeben. Zudem haben sie den Befehl sich mit den Fürsten und deren Botschaften an möglichst viele zu wenden. Den Nürnbergern (Nurenbergischen) und Gottfried von Berlichingen zu Heidingsfeld (Gotzen von Berlichingen) wegen haben sie jedoch keinen Befehl.
Bischof Konrad von Thüngen leitet seine Antwort an die Ritterschaft samt der Einigung der Adligen und der Schrift der Hauptmänner an sein Ratsmitglied Doktor Nikolaus Geise von Hanau (rath doctori Hanaw) in Nürnberg (Nuremberg) weiter. Dieser schreibt ihm zurück.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Grafen, Herren und Ritterschaft übersenden etliche Beschwerden an den Kaiser, die Stadthalter und die Reichsstände zum Reichstag zu Nürnberg (Nuremberg).
Es folgt der Inhalt der Artikel des Vertrags, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Bad Windsheim schließen: Beschwerden des Adels gegen die Fürsten und die Hohe Obrigkeit; Beschwerden des Adels gegen die Land-, Hof-, Saal- und andere Gerichte der Fürsten und der Hohen Obrigkeit; Beschwerden gegen die Zent- und Halsgerichte der Fürsten; Beschwerden gegen das kaiserliche Kammergericht; Beschwerden gegen den ausgegangenen Landfrieden; Beschwerden gegen die Handlungen des kaiserlichen Reichsregiments; Beschwerden des Adels gegen den Schwäbischen Bund; Andere Beschwerden die oben erwähnten Dinge betreffend; Große Kaufmannsgesellschaften betreffend; Abgaben an Geistliche im Heiligen Römischen Reich. Es liegt auch eine kurze Antwort von Doktor Eucharius Steinmetz (doctor Stein mitz) vor.