Niemand soll bei, ober- oder unterhalb der Mainmühle fischen. Dies wird für gewöhnlich bestraft.
(18) Ein Marschall soll über alles zwischen Ochsenfurt (Ochsenfurt), Würzburg (Wirtzburg) und Karlstadt (Carlstat) Macht haben. Außerdem ist ihm und den Seinen Tag und Nacht an allen Fähren eine Überfahrt über den Main zu gewähren. (19) Wenn ein neuer Bischof eingeführt wird und dieser bei der Godehardskapelle (S. Gothartis kirchen) an der Mainbrücke von seinem Pferd absitzt, soll der Obermarschall dieses erhalten.
Leuchten und Feuer auf dem Main sind verboten.
Die Würzburger Handwerksordnung der Fischer findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Fischzoll auf dem Markt, Vier geschworene Meister, Rechnung, Kirchenzier, Ungehorsam, Amt des Jungmeisters, Meisterwerdung, einheimisches Meistergeld, Recht fremder Meister, Fischergemeinschaften mit Fremden, Kerzengeld, Krenze, deutz, Stechen auf dem Main, fremdes Vorkaufsrecht, Verbot fremde Fischer zu beherbergen, Gebot zu Versäumung, Gebot Fisch nur von den Meistern zu kaufen, Hader, Schmähung, Pflicht der Fischer, Breitgarn, Wurfgarn, Strichgarn, Bögel, schmeisterwatten, Landwatten, Segen, Junghecht, Bersich, Karpfen, Altwasser, Liegeschiffen, Quest, Fischwehr, Hege, senglin, Aus- und Abfahrt, Anzeige von Überfahrern.]
Gewöhnlich wird der Markt oder die Messe nicht in der Stadt Würzburg, sondern außerhalb der Stadt am Main betrieben. Ebenso ist es im Jahr 1189. Die Kaufleute, die mit ihrer Ware und Kaufmannschaft die Würzburger Messe besuchen, beklagen sich bei Bischof Gottfried I. von Spitzenberg, dass ihnen die Verkaufsstände von den Bürgern eingezogen und verbaut werden. Die Kaufleute bitten den Bischof gnädig darum, dies abzuschaffen und die Verkaufsstände nicht verkommen zu lassen. Also nimmt Bischof Gottfried von den Kaufleuten 110 Mark Silber, schafft die neuerrichteten Bauten weg und gibt ihnen die Freiheit, dass dort nichts mehr gebaut wird. Er genehmigt ihnen außerdem, dass sie am Main solange Zoll fordern und einnehmen dürfen, bis sie ihre 110 Mark Silber wieder eingenommen haben, jedoch nicht länger. Danach soll kein Zoll mehr verlangt werden.
Dass die Kaufleute und Krämer mit der Zeit mit ihren Kramläden und Buden vom Main in die Stadt gezogen sind, liegt am Anstieg des Mains, der von Zeit zu Zeit mehr Wasser führt.
Etliche Lehen, Ledertische und einige Pfund Pfeffer. Zudem die Freiheit, dass der Obermarschall und seine Angehörigen an allen Übergängen des Mains Tag und Nacht hinüberfahren können. Dieses Privilileg des Marschallamtes hat Graf Wilhelm I. von Henneberg (Graue Wilhelm) zusammen mit Amt und Schloss Mainberg dem Stift verkauft.
Bischof Johann von Brunn kauft die Mühle von Konrad Ubelein (Cuntzen Vbelein), welche am Main bei dem Stift St. Burkard (S Burghart) gelegen ist, für 50 Gulden.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) hatte verlauten lassen, dass das Marschallamt nicht mehr Einnahmen oder Zugehörungen hätte als die sechs Morgen Wein am Main bei Schweinfurt, in deren Besitz er durch seine Vorgebung kam. Dazu der Spielplatz und das Scholderamt, nicht nur in Würzburg, sondern im ganzen Hochstift. Er selbst, sein Vater und vorangegangene Verwandten haben das Marschallamt mit seinen Zu- und Eingehörungen empfangen, mitsamt den Gütern, den Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter den Marschällen der von Bibra (Bibra) und von der Kere (Kere) sowie den Vogten von Salzburg ( voiten von Saltzburg) verleihen.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.