Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben. Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen. Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen. Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen. Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf. Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet. 25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
Kaiser Karl der Große besitzt ein Jagdhaus, Borlag genannt, in der Nähe der Zellen am Main. Er macht daraus ein Kloster und besetzt es mit den Menschen aus den Zellen. Dieses Kloster nennt er Kloster Neustadt (cloester Neuenstat) und seine Schwester Gisela gibt dem Kloster viele Güter.
Bischof Johann von Brunn stellt Johann Otter (Hansen Otterer) als seinen Otterfänger an. Er gibt ihm einen offenen Befehl, dass die Amtsmänner ihm und seinen Hunden Atzung gewähren sollen.
Bischof Konrad von Thüngen stellt Peter Fischer (petter fischern) als seinen Otterfänger zu Ostheim (Osthaim) an. Er übergibt ihm einen offenen Befehlbrief, dass die Amtsmänner und Klöster, von denen das Hochstift Würzburg Atzung erhält, diese ebenfalls Peter Fischer gewähren sollen.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt auf Bitten von Bernhard und dem Ritter Pankraz von Thüngen (Bernharten vnd pancratzen von Thungen riters) dem Abt Konrad (abbt Conraten) des Klosters Neustadt am Main (Neuenstat), am Spresberg (Spresberg), am Langenrain (Langenrain) und in löheren, ansonsten am Heidenberg (Haidenberg), auch an der dürren Heide (an der durren haid) genannt, nach Rehen zu jagen. Wenn aber die Würzburger Jäger, Amtmänner oder Kellermeister nach seinem Befehl dort jagen, muss sich der Abt zu dieser Zeit der Jagd enthalten. Er darf außerdem dem Kellermeister weder Hunde noch Garn leihen. Der Bischof übergibt dem Abt darüber einen Befehl, den er selbst unterschrieben hat.
Fries gibt an, wie die Jägeratzung für den Abt des Klosters Neustadt am Main (Newenstat) gestaltet ist.
Bischof Konrad von Bibra gebietet den Dörfern Prölsdorf (Prelsdorff) und Untersteinbach (Vnderstainbach), seinem Wildmeister zur Beendigung der Jagd behilflich zu sein, wie es im Wildbann des Hochstifts vorgeschrieben ist.
Wilhelm von Grumbach zu Rimpar (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) jagt am Maidbronner Bach Vögel, fischt im Bach und sucht nach Krebsen. Weil dies aber verboten ist, wird er gemeinsam mit einem Knecht gefangen genommen. Die Angelegenheit wird vor dem Domkapitel verhandelt und Aufzeichnungen darüber befinden sich in der Kanzlei.
Dem Kloster Mariaburghausen (Closter) wird die Verpflegung für die Jäger aufgetragen.