Der Marschall Konrad von Schaumberg wird zu seiner Linken von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf Wilhelm von Hennenbeng) begleitet, der die Fahne des Herzogtums Franken, eine weiße Fahne mit rotem Rechen, trägt.
Johann Zollner von Halberg (Hansen zolnern zu Halburg) verkauft ein Drittel der Vogtei von Obervolkach (Obervolckach) an das Hochstift Würzburg. Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) kauft ein Drittel der Vogtei von Andreas Zollner von Halberg (Hansen den zolnern). Der Sohn des Grafen, Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen(wilhelm sein Sone), kauft ebenfalls ein Drittel von Stefan und Johann Zollner von Halberg (Steffan vnd Hansen den zolnern). Dieses Drittel teilt Bischof Georg von Bamberg vertraglich. Die eine Hälfte wird dem Hochstift Würzburg, die andere den Hennebergern (Henenberg) zugeteilt. Später gelangt der Hennebergische Teil und das Amt Mainberg (ambt Mainburg) in den Besitz des Hochstifts Würzburg.
Da die drei fränkischen Fürsten jeder ihren vornehmsten Adeligen schriftlich verzeichnen sowie abhängig machen und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (graf wilhelm von Hennenberg) die Ausschreibung nicht mit einem Siegel beglaubigen will, geht die Vereinbarung zunichte.
Bischof Georg Schenk von Limpurg zu Bamberg schreibt an Bischof Lorenz von Bibra, dass er sich mit ihm bezüglich der Zusammenkunft der Markgrafen und der Satzung von Graf Wihelm von Hennberg (graf wilhelmen von Hennenbergs) einigen möchte.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht wolfskel) beginnt eine Fehde gegen Friedrich VI. Schenk von Limpurg (schenck Friderichen von Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra erobert im Rahmen des Landfriedens das Schloss Reichenberg (Schloss Reichenberg) samt seinen Zugehörungen und lässt es über längere Zeit verwalten. Die Fehde wird durch den Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf wilhelmen von hennenber) beendet. Hierüber wird in einem Artikel festgehalten, dass es dem Lehensherren über das genannte Schloss Reichenberg möglich sein soll, Weiprecht von Wolfskeel wiedereinzusetzen. Bischof Lorenz von Bibra macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und quittiert dem eben genannten und seiner Ehefrau Clara von Seckendorf (Clara von Seckendorf sein Haussfraw) die Wiedereinsetzung schriftlich.
Die Gesandten des Hochstifts Würzburg beratschlagen sich mit den beiden Grafen Wilhelm und Hermann von Henneberg (von Hennenberg graf wilhelmen vnd graf Herman) auf dem Rittertag zu Schweinfurt. Die beiden Grafen zeigen den Abgesandten, welche Anwesenden zum Hochstift Würzburg gehören, damit diese die Werbung des Bischofs vortragen können. Diese Werbung wird vorgetragen und den nicht anwesenden Grafen zugesendet.
Der Einigung zwischen Bischof Konrad von Bibra und Grafen Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) über den Zehnt von Mellrichstadt (Melrichstat), ist ein Vergleich angehängt, wie der Zehnt verteilt werden soll.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft schicken Sylvester von Schaumberg (Siluestern von Schaumberg) und Friedrich von Redwitz (Fritzen von Redwitz) zu Bischof Konrad von Thüngen, um ihm vorzutragen, was sie auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg) beschlossen haben. Der Bischof sagt ihnen, dass er sich mit seinem Domkapitel bespricht und ihnen eine Antwort zu Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen von Hennenberg) schickt.
Fast alle anderen Lehensstücke findet man in fremden Händen. Es ist zu vermuten, dass diese durch unrichtige Veränderung dorthin gekommen sind. Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm) gibt dem Stift Würzburg das Marschallamt zurück, verweist allerdings die Untermarschälle von Bibra und von der Kere mit Empfängnis ihrer Ämter und Lehen nicht mit an das Stift. Daraufhin fordern Bischof Konrad von Thüngen und nach ihm Bischof Konrad von Bibra Jakob von der Kere ( Jacoben von der Kere), den damaligen Untererbmarschall des Stifts sowie Wilhelm von Bibra zu Schwebheim (Wilhelmen von Bibra zu Swebhaim) dazu auf, anzuzeigen was sie und ihre Erben als Untererbmarschälle von Graf Wilhelm und dessen Eltern für Lehen empfangen haben. Jacob von der Kere gibt ein Verzeichnis in die Kanzlei in welchem steht, was er als Untermarschall durch sein Amt zu Afterlehen zu verleihen hat. Dies ist zu den anderen Auszügen über das Marschallamt hinzugefügt worden. Aber was jeder von den Untererbmarschällen von Graf Wilhelm zu Lehen empfängt, das wollen sie nicht anzeigen.
Was der Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) an Männern, Gütern, Zinsen, Obrigkeiten und Gefällen zu Marktsteinach (Markstainach) besitzt und zusammen mit dem Amt Mainberg an das Hochstift Würzburg verkauft, ist im Laegerbuch Mainberg (Lägerbuch vber schlos vnd ambt Mainberg) aufgelistet und verzeichnet.