Das Kloster Comburg (Camberg) ist ein gutes Stück von Würzburg entfernt und liegt an den Grenzen des Hochstifts. Weil man daher in Notsituationen in Würzburg nicht schnell um Hilfe ansuchen kann, überträgt Bischof Rudolf von Scherenberg mit Bewilligung von Abt und Konvent von Comburg die Schutz- und Schirmpflicht den Schenken von Limpurg (Limpurg) als erbliches Mannlehen. Die Herrschaft Limpurg überschneidet sich ohnehin mit dem Besitz des Klosters und die Schenken nutzen das Kloster als Grablege. Die Schenken bestätigen in ihrem Revers, dass immer der älteste Schenk von Limpurg im Namen des Würzburger Bischofs Vogtherr sein solle. Im Gegenzug sollen die Untertanen des Klosters eine angemessene Heeresfolge leisten sowie der Gerichtsbarkeit der Schenken unterstehen. Dies betrifft jedoch nicht die Zugehörigkeit zum Landgericht sowie andere Rechte des Würzburger Bischofs.
In der Regierungszeit der Bischöfe Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt wird mehrmals der jeweilige Propst von Comburg (Camberg) von der Reichskanzlei und dem kaiserlichen Fiskal auf den Reichstag berufen und mit einer besonderen Veranschlagung versehen. Das Stift Comburg ist aber nicht selbst auf der Ständebank vertreten, sondern leistet immer bei der Veranschlagung des Würzburger Bischofs seinen Beitrag.
Schutz und Schirm über Abt, Prior und Konvent von Comburg (Camberg) samt den dazugehörigen Personen und Gütern ist einst im Besitz der benachbarten Stadt Schwäbisch Hall (Halle) gewesen. Die Mönche wollen allerdings, dass ihr Kloster wie das nahe gelegene Ellwangen (Elwangen) in ein Chorherrenstift umgewandelt wird (fing an, das laidig claid die kutte si ubel zutrucken). Da sie dies aber ohne die tatkräftige Unterstützung ihres Ordinarius Bischof Rudolf von Scherenberg nicht hätten erreichen können, bitten sie ihn aufgrund ihrer guten Beziehungen um seine Hilfe. Bischof Rudolf verspricht seine Hilfe unter der Bedingung, dass das Kloster die Kosten für die Umwandlung trägt und nunmehr nur noch den Würzburger Bischof oder eine von diesem eingesetzte Person als Vogt-, Schutz- und Schirmherrn anerkennt. Das Kloster Comburg samt den dazugehörigen Personen und Gütern akzeptiert sämtliche Bedingungen und erklärt, dass es unmittelbar im Herzogtum Franken liegt und der geistlichen und weltlichen Obrigkeit des Hochstifts Würzburg untersteht, und bestätigt dies schriftlich.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Domkapitel einigen sich darauf, beim Papst darum zu bitten, das Kloster Comburg (Camberg) auf Kosten der Schenken von Limpurg (schencken von Limpurg) in ein weltliches Stift umzuwandeln. Dafür soll den Schenken die Kollation der Pfründe und Vikarien zustehen, sofern der Papst zustimmt.
Das Kloster Comburg (Camberg) beteiligt sich zur Hälfte an den Würzburger Kosten der Gesandtenmission an den kasierlichen Hof und auch an den Kosten, die zur Umwandlung des Klosters in ein Stift notwendig sind. Zur Finanzierung verpfänden Abt Andreas und der Konvent mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Bewilligung etliche Güter für 6000 Gulden an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe. Diese verpflichten sich gegenüber Bischof Rudolf, die verpfändeten Güter künftig als Mannlehen vom Hochstift Würzburg zu empfangen.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert mit Bewilligung des Klosters Comburg (Camberg) den Vertrag mit den Schenken von Limpurg (Domherr Wilhelm, dessen Neffen und deren Erben) über Vogtei, Schutz und Schirm. Er ordnet eine sundere pflicht gegenüber den Untertanen an und bestimmt, welche Nutzrechte und Gefälle den Schenken zustehen.
Nach der kaiserlichen Bestätigung wird nicht nur der Vertrag über Vogtei, Schutz und Schirm erneuert, sondern auch die Lehenauftragung der vier Dörfer Gollhofen (Gollachhofen), Sommerhausen und Winterhausen (Sumer und Winter Ahausen) sowie Lindelbach (Lindelbach).
Bischof Rudolf von Scherenberg erreicht, dass Papst Innozenz VIII. das Kloster Comburg (Camberg) in ein weltliches Stift, die Abtei in eine Propstei und die Mönche in Kanoniker umwandelt. Künftig sollen unter den zwölf Kanonikern zehn Adlige sowie zwei Gelehrte (doctores oder licentiaten) und unter diesen je ein Propst, Dekan, Schulmeister, Kantor und Küster sein, inklusive der ewigen Vikarien und Kapellaneien.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt Abt und Konvent von Comburg (Camberg), den Großzehnt von Gebsattel (Gebsetel) und den Stadtzehnt von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) für 2000 Gulden zu verpfänden.