Da Graf Wilhelm von Castell etliche Zölle, Geleite und Wildbänne vom Reich als Lehen trägt, verpflichtet er sich, diese vom Hochstift Würzburg als Afterlehen zu empfangen. Er übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine an Friedrich III. gerichtete Supplik, in der er um die Verleihung der Lehen an Bischof Rudolf bittet und sich bereit erklärt, diese als Afterlehen zu empfangen. Die Supplik erreicht Friedrich III. nicht, weil Bischof Rudolf den Ratschlag erhält, die bisher von der Grafschaft Castell geleisteten Reichsanschläge zu übernehmen. Da Graf Wilhelm bereits ein alter Mann ist und dessen Sohn Friedrich noch keinen Sohn hat, würde er somit im Falle des Heimfalls der Grafschaft beste Argumente haben, diese in Besitz zu nehmen. Bischof Rudolf übernimmt daher nicht aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern aus gutem willen den Anteil der Grafschaft Castell an der Türkenhilfe, den Romzügen und anderen Reichsabgaben. Diese Praxis setzten Rudolfs Nachfolger Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt fort. Die Untertanen der Grafschaft von Castell zahlen zwar diese entsprechenden Abgaben, jedoch behalten diese die Grafen von Castell und nicht die Bischöfe von Würzburg.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet für 300 Gulden die Dörfer Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Birckenveld) an Philipp Voit von Rieneck und verwendet das Geld zur Ablösung des Amtes Rothenfels (Rottenfels).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) für 2000 Gulden an Eckhard von Crailsheim (Crailshaim) gegen einen jährlichen Zins und Amtgeld von 200 Gulden. Später wird das Amt wieder abgelöst.
Die Grafen Wilhelm und Friedrich von Castell haben Schulden bei Michael Dichter (Diechter). Da sie diese nicht bezahlen können, geht Dichter am Landgericht des Herzogtums Franken rechtlich gegen sie vor. Markgraf Albrecht schreibt daraufhin an Bischof Rudolf von Scherenberg und bittet ihn, dass er die Rechtssache bis in die Fastenzeit verschieben möge.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) haben Schulden bei Bischof Rudolf von Scherenberg.
Kaiser, Kurfürsten und Reichsstände beschließen auf einem Reichstag um 1483 die Erhebung einer Steuer (gemaine anlag). Die Klöster Gnadental (Gnadentall), Schäftersheim (Scheftershaim), Schönau (Schonaw) und Schönrain am Main (Schonrain) weigern sich, ihren Anteil an Bischof Rudolf von Scherenberg zu bezahlen und schicken Gesandte nach Rom, um rechtlich gegen Bischof Rudolf vorzugehen. Die Gesandten erhalten ein für sie positives Urteil, das wiederum Bischof Rudolf anfechtet. Nach Vermittlung kommt es bis zum Tod Rudolfs zu einem Abschluss des Verfahrens, der die Rechte jeder Partei berücksichtigt.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Friedrich III. versucht, vom Kloster Comburg (Camberg) zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern zu erheben. Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber in einem Brief und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kurfürsten und den anderen Fürsten des Reichs verhalten und weder diese Steuer noch andere auferlegen wolle.
Friedrich III. erhebt zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern von den Klöstern Comburg (Camberg) und St. Stephan (Steffan). Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kur- und anderen Reichsfürsten verhalten und nicht weiter belasten will.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Kleiderordnung für Prostituierte (wie die gemainen verleumeten weibere claidere tragen sollen).
Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt dem Domkapitel die Pfandsumme bar in Gold und löst Schloss, Stadt und Amt wieder an das Hochstift Würzburg.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.