Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) 2000 Gulden auf das Ungeld und Hubgeld zu Mellrichstadt (Melrichstat). Sein erkauftes Recht und die Gerechtigkeiten verkauft Karl von Bastheim an Graf Georg von Henneberg (Graue Georgen von Henneberg) auf Widerlösung für 1200 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg erwirkt später eine Auslösung des Pfands und verträgt sich der Umstände halber mit Karl von Bastheim und seinen Söhnen.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 2000 Gulden von Konrad von der Kere (Contzen von der Kere) und benutzt diese Summe für die Ablösung des Amtes Klingenberg (ambts Clingenberg) und verschreibt ihm und seinen Erben dafür jährlich 100 Gulden Zinsen, nämlich 50 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) und 50 Gulden auf das Dorf Oberstreu (Oberstrai).
Johann Mai (Hanns Mai) empfängt das Steinmetzamt von Bischof Gottfried von Limpurg zu Lehen. Nach seinem Tod bekommen es seine Söhne Wilhelm, Georg und Erhard Mai (Wilhelm, Georg vnd Erhart) von Bischof Rudolf von Scherenberg.
Die Brüder Wilhelm, Georg und Erhard Mai (Maien gebrüdere) geben das Steinmetzamt ihrem Schwager Konrad Mai (Contzen Maien) zum Kauf, der es von Bischof Rudolf von Scherenberg empfängt.
Auf die Bitte Peters von Eberstein (Peters von Eberstain), gesteht Bischof Rudolf von Scherenberg dessen Frau Margaretha von Seinsheim (Margar[ete] geborn von Saunshaim), 1400 Gulden auf das Lehen und das Eigentum des Würzburger Hochstifts zu Marktsteinach (Markstainach) zu.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim geboren) verpfändet Moritz von Thüngen (Moritzen von Thungen) das Schloss Marktsteinach mit allem Zugehörigen für 1400 Gulden, welche ihr Bischof Rudolf von Scherenberg darauf bekannt hat. Sie behält sich als Erbin ihres seligen Mannes das Recht auf Auslösung vor.
Es erheben sich Valentin Paul, der Schultheiß (Valtin paul Schultais), Volkmar Sup (Volckmar Sup), Simon Aitenbach (Simon Aitenbach), Johann Reutnor (Hanns Reutnor) und Johann Kirchenmeier (Hanns Kirchenmair), alle Mitglieder des Rats zu Mellrichstadt (Melrichstat), gegen den Hauptmann Johann von Butlar (Hannsen von Butlar). Sie schlagen ihn und nehmen ihn gefangen. Bischof Rudolf von Scherenberg bestellt hierauf etliche Personen aus der Gemeinde nach Würzburg und verhört sie. Er beschließt, dass die Gemeinde an den Unruhen Schuld hat und teilt dies schriftlich mit.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Hans Truchseß von Münnerstadt (Hannsen Truchsen zu Münrichstat) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 50 Gulden als Zins auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) für eine Gesamtsumme von 1000 Gulden. Diese kommen durch einen Vertrag an Domherren Konrad (heren Conraten domheren). Dasselbe vollzieht Bischof Lorenz von Bibra mit den Brüdern Lamprecht, Martin und Georg von Bibra (Lamprecht Mertin vnd Georgen von Bibra).
Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.