Der Ritter Georg Kötner (Georg Kötner) stirbt, ohne einen männlichen Erben zurückzulassen, weshalb seine Lehen an das Hochstift Würzburg zurückfallen. Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht diese Lehen an seinen Marschall Konrad von Schaumberg (Contzen vom Schaunberg) und seinen Schultheiß Peter von Maßbach (Peteren von Maspach) mit der Bedingung, dass sie dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) 300 Gulden in bar auszahlen, darüber eine Urkunde anfertigen und diese dem Bischof aushändigen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen. Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab. Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark. Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Bischof Lorenz von Bibra verleiht Konrad von Schaumberg (Contzen von Schaunberg) und Peter von Maßbach (Petern von Masbach) die Lehen, die sie zuvor von Bischof Rudolf von Scherenberg versprochen bekommen.
Zuerst die Georgs-Fahnen, die vonMarschall Konrad von Schaumberg (Contz von Schamberg) getragen und von drei kleineren Fahnen begleitet wird.
Der Marschall Konrad von Schaumberg wird zu seiner Rechten vom Ritter Ludwig von Hutten (Ludwig von hutten Ritter) begleitet, der einen Blutfahne trägt.
Der Marschall Konrad von Schaumberg wird zu seiner Linken von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf Wilhelm von Hennenbeng) begleitet, der die Fahne des Herzogtums Franken, eine weiße Fahne mit rotem Rechen, trägt.
Außerdem begleitet Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Friderich Her zu Limpürg) den Marschall Konrad von Schaumberg mit einer blauen Fahne des Hochstifts Würzburg, die ein Panier aus wechselweise weißen und roten Quadraten zeigt.
Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot) empfängt 300 Gulden von Konrad von Schaumberg (Contzen von Schaunberg) und Peter von Maßbach (Petern von Masbach) und überstellt sie Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen). Dietrich übergibt der Grafschaft Henneberg dafür etliche Güter zu Mittelsinn (Mitelsin), die der Graf von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen erhält. Dafür verzichtet der Graf auf die 15 Gulden jährlichen Zinses zu Arnstein (Arnstain).