Fries vermutet, dass Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach) eine derartige Schuldverschreibung auch dem Truchsess und Ritter Andreas (Endres Truchsessen) gegeben habe. Allerdings gibt es hierfür kein Verzeichnis. Fries fügt später hinzu, dass es aber eine Urkunde gibt, die bezeugt, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg dem genannten Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lamprechten) für seinen Teil 2600 Gulden sowie dem Truchsessen Andreas 5500 Pfund Haller für seinen Teil an Kitzingen (kitzingen) zahlt.
Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.
Von Herr Lämplein Lamprecht (heren Lemlein Lamprechten riter) ist ein besiegelter Brief ohne Datum vorhanden, der beinhaltet, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg AndreasTruchsess (Endresen Truchsessen) für seine Hälfte an Kitzingen 5500 Pfund Haller. Dies sind zu derselben Zeit 660 Gulden, da ein Pfund Haller am rheinischen Gulden und an 12 Rentzer Gold gemessen wird. Dann tritt Herr Lämplein Lamprecht seine Hälfte des Teils, der ihm an Kitzingen verpfändet ist, für 2700 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg ab.
Bischof Gerhard von Schwarzburg (Gerhart) verpfändet Weiprecht von Grumbach (Waiprechten von Grumbach) und seinen Erben den Klein- und Großzehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach) für 435 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht das Truchsessenamt an die Brüder Johann und Dietrich Witzleben (Hannsen vnd dietzen von Witzleuben) nach Aussterben der Romrods, die das Amt zuvor zu Mannlehen hatten. Es heißt nun aber Oberküchenmeisteramt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin statt 2600 Gulden nur 800 Gulden anteilig für Schloss und Stadt Königsberg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin 2900 Gulden und 26 Gulden. Insgesamt kommt man mit den vorherigen Zahlungen auf eine Summe von 10000 Gulden für Schloss und Stadt Königsberg.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin hat Bischof Gerhard von Schwarzburg den Erhalt der gesamten Summe von 21.000 Gulden für Schloss und Stadt Königsberg quittiert.
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.