Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Johann und Jakob von Seckendorf-Pfaff (Hansen vnd Jacoben von Seckendorff die pfaffen) die Verpfändung eines Drittels des Groß- und Kleinzehnts zu Ohrenbach (Orenbach) mit allen Zugehörungen an den Bürger Peter Kumpf (pettern kumpfen) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) für 415 Gulden. Das Hochstift Würzburg behält sich das Recht auf Ablösung vor.
Das Dorf Astheim (Ostheim das weiler) ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg. Dieses verkaufen der Ritter Andreas Truchsess (Endres Truchses ritter), seine Frau Anna Truchsess und deren Tochter Elisabeth Truchsess (anna vnd Eltzabeth sein Hausfraw vnd dochter) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Zudem verkaufen sie dem Bischof ein Haus, das am Kirchhof in Dettelbach (dettelbach) liegt, mehrere Zinsen in der Mark zu Hörblach (Hurblach) sowie einen Wald. Insgesamt erhalten sie hierfür 2300 Gulden.
Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg (Nurenberg), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Schweinfurt (Schweinfurt) und Bad Windsheim (Windshaim) kommt es zum Zerwürfnis. Der Erzbischof Adolf I. von Nassau und Bischof Lamprecht von Brunn schlichten den Streit.
Der Streit zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Schweinfurt (Schweinfurt), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und Bad Windsheim ( Windsheim) wird durch Erzbischof Adolf I. von Nassau und Bischof Lamprecht von Brunn geschlichtet. Die genannten Städte sollen sich von den Pfahlbürgern und den Leuten des Bischofs von Würzburg lossagen und sollen sie nicht annehmen, so wie es im Landfrieden zu Bamberg (Bamberg) festgeschrieben ist.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Zoll und das Ungeld von Bad Neustadt (Neuenstat) and der Saale an die von Tann (von der Than) für 820 Gulden.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Hertzog Swantibor zu Stetin) verkauft Nüdlingen (Nütlingen) samt Gericht an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Hermann Zentgraf (Herman) die Kellerei Bad Neustadt an der Saale für 650 Gulden.
Der Bürgermeister, der Rat, die Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), Würzburg und andere Städte verbünden sich gegen den Bischof Gerhard von Schwarzburg. Sie verlieren bei der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) und vertragen sich wieder mit dem Bischof.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verschreibt dem Ritter Johann (heren hannsen riter) Neuses im Amt Rottenstein (Neuses im ambt Rotenstain) als Leibgeding.
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Heinrich von Steinau (Heintzen Steinen) und dessen Erben zwei Jahre lang den Zoll von Ochsenfurt einzunehmen, da er Bischof Gerhard von Schwarzburg 200 Gulden geliehen hatte.