Die Waagordnung zu Würzburg findet sich in liber 3 und 4 contractuum Rudolfi. Wie sich Händler und Krämer von Würzburg mit der Waage verhalten sollen findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Warenbesichtigung, Waaghändel, heimlicher Handel, Eisenhandel, Metzger-, Krämer- und Gemeingewicht, Oberrat, Waagenknecht Gefelle, Dörrfisch, Waaggelt, gesalzener Fisch, Salz, Wachs, Butter, Hausgeld, Öl, Honig, Verschlitzschnur, Tuch, gesalzenes Fleisch, Wolle, Blei, Wägnersorg, Waaggelt, Lohn für Tuchstreicher, Hanf, Grünfisch, Eid, wahrer Zentner, Eisen, Flachs, eine Hand Federn, Blechhandel, Weizen wiegen, Seife, Kalb- und Schweinefleisch, Waagbeschließung. Fischbesichtiger, Ausfuhr und Ankauf von Waren, grob, Wagenknecht, wahre Waage, Amtsstube des Waagmeisters,Freiung, Frankfurter Waage]
Die Würzburger Müller- und Backordnung findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi. Auch Informationen zum Brotbacken und Gewichtsvorgaben finden sich dort. Was für die Mühle in Aschach gilt, findet sich im Zentbuch. [Nachtragshand: Mehl-, Kleie- und Brotwährung, ungerechtes Korn, Bäckerlohn, Gewicht und Wert von Brot]
Die Würzburger Metzger- und Fleischereiordnung findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Fleischschätzer, Zeit für Fleischbesichtigung und Fleischkauf, Verkauf von fremdem Fleisch, Schweinefleisch, Speckfleisch, Schwellung und Aufblasung]
Die Würzburger Handwerksordnung der Fischer findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Fischzoll auf dem Markt, Vier geschworene Meister, Rechnung, Kirchenzier, Ungehorsam, Amt des Jungmeisters, Meisterwerdung, einheimisches Meistergeld, Recht fremder Meister, Fischergemeinschaften mit Fremden, Kerzengeld, Krenze, deutz, Stechen auf dem Main, fremdes Vorkaufsrecht, Verbot fremde Fischer zu beherbergen, Gebot zu Versäumung, Gebot Fisch nur von den Meistern zu kaufen, Hader, Schmähung, Pflicht der Fischer, Breitgarn, Wurfgarn, Strichgarn, Bögel, schmeisterwatten, Landwatten, Segen, Junghecht, Bersich, Karpfen, Altwasser, Liegeschiffen, Quest, Fischwehr, Hege, senglin, Aus- und Abfahrt, Anzeige von Überfahrern.]
Fries gibt an, wo nachzulesen ist, wie Bischof Lorenz von Bibra dem Besitzer des Hauses zur Anden (des Hausz zur anden) auf dem Würzburger Fischmarkt erlaubt, das Öl auszumessen und welchen Lohn er dafür bekommt.
Der Oberrat setzt sich seit jeher aus 13 Mitgliedern zusammen: Vier werden aus dem Domkapitel, eines aus dem dem Stift Haug (Stift Haug) und eines aus dem Stift Neumünster (Stift Newenmonster) gestellt. Hinzu kommen drei Mitglieder des Unterrats, ein Bauer, ein Müller, ein Bergarbeiter und der Oberschultheiß. Bischof Lorenz von Bibra setzt in Abstimmung mit seinem Domkapitel durch, dass zwei weitere Mitglieder in den Oberrat aufgenommen werden. Eines der neuen Mitglieder wird aus dem Kapitel des Stifts St. Burkard (Capittel zu Sant Burghart) gestellt, das andere soll ein gemeiner Bürger sein, der in Würzburg wohnt, jedoch nicht im Unterrat sitzt. Als Erster von beiden soll das Kapitelmitglied aus Stift St. Burkard ausgewählt werden, der gemeine Bürger soll darauf als Zweiter folgen. Der Unterrat hat das Recht den gemeinen Bürger zu wählen, der jedoch aus keinem der drei aufgeführten Handwerke kommen darf.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Herman) geben dem Handwerk der Wollweber von Münnerstadt (Munrichstat) eine Ordnung.
Bischof Konrad von Bibra erlässt eine Weberordnung für Bad Neustadt an der Saale.
Bischof Konrad von Thüngen gibt Balthasar Müller (Baltzarn Muller) die Lizens zum Buchdruck, nachdem Johann Lobmeyer (Hannsen Lobmairs) stirbt.
Die Würzburger Feuerordnung wird 1551 im ganzen Hochstift erneuert. [Nachtragshand ergänzt: Anzeigen von Feuer, Wasseröffnung, Bringen von Wasser, Ausbreiten der Güter, Besichtigung der Gaben, Fremdenherberge, Sammlung der Viertel, Sammlung der Geistlichen, Straßen räumen, Eid der Wächter, Verwahrung von Ketten, Bestellung der Landwehr. Feuerzeug, Feuerstättenbesichtigung, Verwahrung der Tore, Rettung, Schutz der Dörfer, Verwahrung der Schranken, Schröterwasserzuber, Kornknecht, Steindecker, Gärtner, Weinknecht, Schneider, Schröter so Scharwächter, Bader, Heinzeler, Sackträger, Weber, Bäcker, Stangenträger, Zimmerleute, Kramfahrer, Hutmacher, Metzger, Schuhmacher, Fassbinder, Sturmschläger, Löwer, Dachdecker, Fischer, Kürschner, Maurer, Barbier, Schreiner, Leitern in der Neustadt und Altstadt, Suchsen, Behausung, Wassergeschirr, Feuerzeug, Zeichnung und Erstattung, Entwehrung, Wasserschutz, jüngster Bürgermeister, Stadtverwahrung, Feuerdämpfung, Feuerzeugs Verwahrung, Beleuchtung in Gassen, unfleißiges Feuerwerk, Brunststrafe, Wasser vor den Häusern, Verschütten von Wasser, Feuerhauptmann, Tor Vorwarnungen, Ratsbescheid, alter Bürgermeister, Steuerschreiber, Kerner, Dachdecker, Huren, Steinmetz, Bettelorden, Kohlenträger, Kübler, Wasserfuhrlohn, Bachleitung und Ablassung, Brunnenöffnung, Verwahrung von Lotzen]