Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Im Gegenzug dafür, dass Graf Hermann von Castell und seine Ehefrau Sophia das Dorf Greuth von Bischof Iring als Lehen erhalten, bewilligt der Bischof ihnen, den Zehnten zu Ergersheim (Ergershaim) an den Johanniterorden in Würzburg zu verkaufen.
Der Zehnt zu Sennfeld (Sendeluelt) ist Eigentum des Stifts Würzburg und wird von Bischof Otto von Wolfskeel zusammen mit dem Zehtnen zu Schwebheim (Swebhaim) an Dompropst Albrecht von Heßberg (Albrecht von Hespurg domher) und Konrad Hildebrand von Holzhausen (Conrat Heltbrant von Holtzhausen) für 500 Pfund Haller verpfändet.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft den Zehnten zu Geslau (Gessler) bei Colmberg (Colenberg) am Ulrich Haller (Ulrich Haller zu Nurenberg) für Leibgedinge auf drei Personen.
Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) 370 Gulden. In Anbetracht der hohen Verzinsung erlässt Johann von Steinau dem Stift 230 Gulden Schulden und Bischof Johann von Egloffstein verpfändet ihm die noch verbleibenden 140 Gulden auf das Schloss Gersfeld und einen Teil des Ortes Gersfeld, welcher zum Schloss gehört. Zu der Verpfändung kommt noch das Gericht vf der Hart mit den dazugehörigen Dörfern, Leuten und Gütern, die zuvor Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte. Außerdem gestattet der Bischof Johann von Steinau, 100 Gulden am Schloss Gersfeld zu verbauen. Der Bischof behält sich jedoch das Wiederlösungsrecht und das Öffnungsrecht vor. Für das Widerlösungsrecht wird festgesetzt, dass bei einer Ablösung in den nächsten zwei Jahren 1500 Gulden Ablösungssumme zu zahlen sind, danach aber nur noch 150 Gulden. Über diese Handlung stellt Johann von Steinau dem Bischof einen Revers aus.
Johann von Seckendorff-Rinhofen (Hanns von Seckendorf zu Bron) hat ein Sechstel des Zehnten vom Stift zu Lehen. Er verkauft seinen Teil des Zehnten mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn an die Stadt Ochsenfurt. Die Nachtragshand erwähnt in diesem Zuge noch Kieferhof, eine Wüstung in der Nähe von Buchklingen bei Emskirchen (Kieffernreuth hoff).
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.
Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein) erhält das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, von Bischof Johann von Brunn als Lehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf den Zehnten zu Herrnsheim (Herrinshaim zehent) und den Ort Waigoldshausen (Witoltzhausen).
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Abt Burkhard und seinem Kloster Aura an der Saale den Zehnten auf sechs Morgen Acker, die in der Gemarkung Gartz liegen, als Eigengut. Dafür verpflichten sich die Bürger von Kisseck dem Bischof. Die Nachtragshand nennt in diesem Zug der Ort Wittershausen (Witrichshausen), den Helbigshoff zu Euerfeld (Eurfelt), das Bremersdorffer Holtz, die Wüstung Kisseck (Kisseck), das Kloster Aura an der Saale (Aurach Closter(), den Zehnt zu Garitz (Gartz Zehend) und das Schloss Trimberg (Trimperg Schlos).