Hugo von Ostia schlichtet einen Streit zwischen dem Würzburger Bischof Otto von Lobdeburg und dem Mainzer Erzbischof Siegfried von Eppstein bezüglich der weltlichen und geistlichen Hoheit über das Kloster Comberg (Camberg) auf die Weise, dass Mainz keine Rechte am Kloster aufgeben muss.
Württembergisches Urkundenbuch 3, 1871.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die halbe Burg Callenberg (Calwenberg) samt den zugehörigen Gütern von Ulrich von Callenberg (Calwenberg). Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen Bischof Hermann und Poppo von Henneberg, dem Besitzer der anderen Hälfte. Dieser baut zwei Häuser am Schloss an und verstößt damit gegen das Recht des Würzburger Bischofs, dass er neue Gebäude im Hochstift genehmigen müsse. Herzog Otto von Meranien schlichtet den Streit in Burglauer (Laure) folgendermaßen: Bischof Hermann hat das Recht, die neuen und die alten Gebäude vollständig schleifen zu lassen, oder nur die neuen abzutragen und die alten mit Graf Poppo zu teilen. Da aber der hennebergische Teil der Burg dem König als Lehen aufgetragen ist, soll Poppo darauf hinwirken, dass jener auf seine Eigenschaft als Lehnsherr verzichtet und der Halbteil zukünftig vom Würzburger Bischof als Lehen verliehen wird. Außerdem sollen beide Seiten unabhängige Amtmänner einsetzen und die an der Fehde Beteiligten entweder zum Frieden verpflichten oder abziehen lassen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Bischof Otto von Wolfskeel verträgt Abt Konrad von Münkheim und das Konvent wegen einiger anderer Streitigkeiten.
Das Kloster Comburg (Camberg) beteiligt sich zur Hälfte an den Würzburger Kosten der Gesandtenmission an den kasierlichen Hof und auch an den Kosten, die zur Umwandlung des Klosters in ein Stift notwendig sind. Zur Finanzierung verpfänden Abt Andreas und der Konvent mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Bewilligung etliche Güter für 6000 Gulden an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe. Diese verpflichten sich gegenüber Bischof Rudolf, die verpfändeten Güter künftig als Mannlehen vom Hochstift Würzburg zu empfangen.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Christoph Marschall von Ostheim (Marschalck) und Johann von Holz (Holtz), den Fries für den Bruder des Comburger Abtes hält, werden mit Beglaubigungsschreiben und Anweisungen an den kaiserlichen Hof geschickt. Sie erreichen, dass Friedrich III. Vogtei, Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) entzieht und unwiderruflich dem Hochstift Würzburg zustellt. Das Hochstift kann die Rechte entweder unmittelbar oder mittelbar wahrnehmen.
Weigand von Luther (Luther) wird von den Landgrafen von Hessen mit Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und dessen Vogtherr Gottfried Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Leistungen (der pflichte ), welche die zum Stift gehörigen Personen ihrem Schutzherrn erbringen müssen. Bischof Konrad von Thüngen legt diesen Streit gütlich bei und ordnet an, dass Pflichten künftig immer in Anwesenheit eines Würzburger Rats geleistet werden sollen. Der Vogtherr soll sich dagegen jedes Mal mit einem besiegelten Revers verpflichten. Von den Untertanen darf er nicht mehr verlangen, als ihm vom Kaiser genehmigt worden ist.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und Erasmus Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Gerichtsfälle und der Gerichtsbußen, für welche Erasmus in seiner Eigenschaft als Vogtherr zuständig ist. Bischof Konrad von Thüngen verträgt schließlich beide Parteien.
Johann Lutz (Lutz), der Pfarrer von Burkheim (Burkhaim), stirbt ohne Testament. Bischof Konrad von Thüngen trifft mit dessen Verwandten eine Übereinkunft.