Kürnach ist ein Dorf, das zur bischöflichen Hofkammer gehört. Graf Wichbald (Wichbalten) gibt einige Nutzungsrechte und Gefälle mit der Bewilligung Kaiser Ludwig des Frommen im Tausch an das Hochstift Würzburg.
Der jährliche Ertrag des erblichen Sitzes in Kühndorf (Kundorf) und wie dieser vom Würzburger Domherren weitergegeben wurde ist nicht bekannt. Es ist nur bekannt, dass Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg ein Viertel des Schlosses Kühndorf besaßen. Die Hälfte dieses Viertels besaß das Hochstift bereits viele Jahre, die andere Hälfte besaß der Komtur Eberhard von Romrod (Eberharten von Rumrode).
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Walter (Walther), einem Meister aus Gemünden am Main (Gmunden), den Zehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Die Erben der Landgrafen Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg in Thüringen wurden zu Herzogen von Sachsen ernannt. Was diese in Sachen Zehnt, Gefolgschaft, Geleit, Wildbann, Einträgen zu Königsberg und Unstimmigkeiten im Hochstift Würzburg haben, sowie Verträge und Handlungen sind aufgezeichnet
Zur Nutzung des Erbküchenmeisteramtes: Nach dem vorgebrachten und abgetragenen Essen erhält der Erbkücheneister von jedem Herren zwei Mark Silber. Neu angehende Äbte, Äbtissinen, Propst und Angehörige der bischöflichen Kammer geben ihm eine Mark Silber. Wenn der Fürst zu Felde zieht, wird alles an Lebensmitteln übrig bleibt, zwischen dem Küchenmeister und den dagebliebenen Personen geteilt. Dort, wo der Küchenmeister seinen Sitz hat, darf er Schafe halten und in den Gewässern des Stifts fischen. Am Fürstenhof hat er für vier Pferde Futter. Fries ergänzt, wo etliche andere Gefälle und Nutzungsrechte, die schon seit langem zum Küchenmeisteramt gehören, zu finden sind. Zudem hat es in den obenerwähnten Fällen etliche Änderungen durch Bischof Konrad von Thungen gegeben.
Der Komtur zu Sankt Johannes (S Johanns) wird ein Malter der Getreidegülte zu Kist für 15 Gulden abgelöst.
Matthias Bader (Mathes Bader) zu Kist verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt seine Behausung, einen Acker und einen 1 1/2 Morgen großen Garten für 8 Gulden. Die Zinsen belaufen sich auf 6 Denare, die sich im Gut von Peter Heffner befinden.
Martin Schmidt (Martin Schmid) und seine Frau Brigitte (Brigitta) verkaufen Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihre halbe Hube zu Kist. Dazu gehören Haus und Garten, sowie 39 Morgen Feldes, welches mit Bäumen bewachsen ist, und alle Rechte an dem Wald. Dies alles geht vom Hochstift Würzburg zu Lehen und erbringt jährlich ein Malter Korn und eineinhalb Fastnachtshühner als Ertrag oder stattdessen 15 Denaren Zinsen um 33 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit der Bewilligung seines Domkapitels die Kammergefälle auf 48 Gulden an den Vormund Johann Körners (Kornerre hansen). Die Auslösesumme beträgt 1200 Gulden.