Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 1000 Pfund Haller von Richard von Maßbach (Reicharten von Maspach) und verschreibt ihm dafür 100 Pfund Zinsen jährlich auf Mellrichstadt (Melrichstat).
Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 12.000 Pfund Haller von Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und verschreibt ihm dafür jährlich 1 200 Pfund Haller Zinsen auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat).
Zwei Jahre später verschreibt Bischof Albrecht von Hohenlohe Heinrich von Sternberg (Hainrichen von Sternberg) 50 Pfund Haller jährlich als Zins für die Hauptsumme von 500 Pfund.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Herrn Eberhard von Buchenau (Eberharten von Buechenau) und seinen Söhnen den Gebrüdern Heinrich und Friedrich von der Tann ( Haintzen vnd Fritzen von der Thanne) und all ihren Erben 3 500 Gulden auf den Zoll zu Mellrichstadt (Melrichstat) und Meiningen (Mainingen).
Das Stift Möckmühl (Meckmulen) wird 1408 durch einen der Herren von Hohenlohe erhoben. Er stattet das Stift mit etlichen Zehnten bei und um Ober- und Unterschüpf (vnder vnd Oberschipf) aus. Als die Bauern und Winzer diese zehntpflichtigen Güter sich mit der Zeit jedoch weigern und versäumen die Zehnten zu überreichen, bestätigt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg dem Stift Möckmühl diese Zehnten erneut und bittet die Bauern und Winzer, diese zu leisten.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Im selben Jahr geben die Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) Bischof Johann von Brunn 15000 Gulden, damit er sie elf Jahre lang von der Bede befreit und sie somit nicht mehr 300 Gulden jährlich leisten müssen.
Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstain) leiht Bischof Johann von Brunn 4000 Gulden über vier Jahre. Die nächsten vier Jahre verschreibt er ihm jährlich 400 Gulden zu Zins. Sofern er die 4000 Gulden samt Zinsen in den kommenden vier Jahren nicht zurückzahlt, fällt die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) samt ihrer Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungrechten an Simon von Waldenstein.
Simon Schmidt (Simon Schmidt), Nikolaus Körber (Niclas korber) und Peter Vogler (Petter Vogler) aus Sulzbach (Sultzbach) bei Mosbach gelegen geben jährlich zu Martini vier Simmer Korn an Möckmühl (Mekmul) als Gült für ihre Güter ab. Aufgrund von Änderungen bezüglich dieser Güter weigern sie sich eine Zeit lang diese Abgabe zu tätigen. Sie werden von Sebastian Rüdt von Collenberg (Bastian Ruedten von Kollenburg voit zu Mosbach), Vogt zu Mosbach, und Wilhelm von Neuhausen (Wilhelm von Newhausen), Amtmann zu Möckmühl, vertragen.