Einem Hieronymus Gantzhorn (Gantzhorn Jeronimo) sind jährlich 35 Gulden auf die Steuer zu Würzburg verpfändet.
Dietrich von Nagelsberg (dietrich von Nagelsperg) gibt etliche Güter in Garnberg (Garinberg) an Bischof Manegold von Neuenburg und den Stift, die er von diesen dann als Lehen zurückerhält. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf das Kloster Schöntal (Schontal Closter), den Zehnten zu Berlichingen (Berlichingen Zehnd) und den Ort Schauerheim (Schaurhaim).
Die Burg Gailnau bei Rothenburg o. d. T. (Gailnaw, ain Schloß oder behausung in der Rotenburger vergrabung) ist väterliches Erbgut des Bischofs Albrecht von Hohenlohe. Dies ist auch in dem Jahr so, als Ulrich Plast der Amtmann des Bischofs (Vlrich Plast sein Amptman) ist. Laut der Nachtragshand ist der Ort Burgbernheim (Burckbernhaim) und die Zehnt vff dem Wald zum Geslar auch Teil des väterlichen Erbguts.
Die von Seckendorff-Pfaff (die von Seckendorf pfaffen genant) haben im Ort Gailshofen (Gaultzhoven, sunst Gewaltshofen und Geultzhofen) den Großzehnt und den Kleinzehnt vom Würzburger Bischof zu Lehen. Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Jakob und Johann von Seckendorff-Pfaff (Hanns und Jacob von Seckendorf), den Kleinzehnt an Peter Kumpf (Peter Kumpf zu Rotenburg) für 210 Gulden zu verkaufen. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die von Seckendorff-Pfaff den verkauften Zehnten wieder zurücklösen müssen. Sollten sie dies nicht tun, wird die Ablösung vom Bischof und dem Stift durchgeführt und der verkaufte Teil an Peter Kumpf verliehen.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Kleinzehnt zu Gailshofen an Peter Kumpf (peter Kumpfen).
Heinrich von Dingsleben und seine Ehefrau Hedwig (Hainrich von Dingsleuben und sein hausfraw Hedwig) verkaufen ihr Viertel des Schlosses Roßberg an Bischof Johann von Egloffstein für 950 Pfund Haller. Für diese Summe verschreibt er Bischof Heinrich von Dingsleben die Vogtei zu Gadheim (Gadhaim) mit allen Zugehörungen für 232 Gulden. Nachdem Heinrich von Dingsleben dem Bischof 60 Gulden vorgestreckt hat, um die Vogtei zu Gadheim von Eberhard Schenk von Roßberg (Eberhart Schenck) auslösen kann, verschreibt er ihm 100 Gulden auf die Steuer, die als nächstes anfällt.
Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) hat den Zehnten zu Garitz (Gartz) vom Stift Würzburg zu Mannlehen und übergibt ihn - mit der Einwilligung Bischofs Rudolf von Scherenberg - dem Abt Burkhard und dem Konvent des Klosters Aura an der Saale (closter Aurach an der Sale) als Eigengut. Im Tausch darfür erhält er vom Kloster ein Viertel des Weinzehnten zu Obersfeld (Obersfeld).
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Abt Burkhard und seinem Kloster Aura an der Saale den Zehnten auf sechs Morgen Acker, die in der Gemarkung Gartz liegen, als Eigengut. Dafür verpflichten sich die Bürger von Kisseck dem Bischof. Die Nachtragshand nennt in diesem Zug der Ort Wittershausen (Witrichshausen), den Helbigshoff zu Euerfeld (Eurfelt), das Bremersdorffer Holtz, die Wüstung Kisseck (Kisseck), das Kloster Aura an der Saale (Aurach Closter(), den Zehnt zu Garitz (Gartz Zehend) und das Schloss Trimberg (Trimperg Schlos).
Der Würzburger Klerus reicht Klage bei Bischof Lorenz von Bibra über den Fiskal ein.
Das Amt Bütthard (Buthart) wird für 15 Jahre an Bastian Geier zu Giebelstadt (Geyer zu Gibelstatt) verpfändet. In einem Revers verpflichtet er sich, die Untertanen nicht mit höheren Abgaben zu belasten als bisher üblich. Die Bewohner von Euerhausen (Euerhausen), Höttingen (Hottingen) und Gützingen (Gutzingen), die bisher fünfeinhalb Tage Frondienst im Jahr leisten mussten, sollen nach Kenntnisnahme der Räte den Hof des Pfandherrn in Giebelstadt (Gibelstatt) bis zum Jahresende bewirtschaften und im Herbst die Aussaat vornehmen, aber keine weiteren Verpflichtungen mehr haben. In den folgenden Jahren bis zum Ende der Pfandherrschaft sollen sie pro Jahr drei und die Söldner zwei Tage Frondienst in Giebelstadt leisten, und sind dafür von den bisherigen fünfeinhalb Tagen Frondienst in Bütthard befreit. Nach dem Ende der Pfandherrschaft soll wieder die althergebrachte Regelung greifen.