Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Bede, etliche Dienste, 30 Morgen Wald, elf Huben, ein Herrengut und 32 Morgen Weingarten zu Machtilshausen (Machtoldshausen) zusammen mit anderen Gütern von Graf Gottfried von Reichenbach (Gotfriden von Reichenbach) und seiner Frau Mathilda, einer geborenen Gräfin von Henneberg (Hausfrawen Mathilden gebornen Gräuin von Henneberg), für 100 Mark Silber.
Daraufhin bat Bischof Johann von Brunn Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) um die Gestattung der Erbhuldigung.zu Kitzingen (Kitzingen)
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Bischof Johann von Grumbach stirbt 1466. Als Nachfolger wurde Rudolf von Scherenberg gewählt. Dieser empfängt von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) die Erbhuldigung.
Bischof Lorenz von Bibra empfängt die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) und lässt darüber eine Bestätigung ausstellen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casuiren ), dass er am 11. August die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen will. Er erscheint dann auch an diesem Tag in Kitzingen und empfängt die Erbhuldigung.
Bischof Konrad von Bibra empfängt die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen)
Die Würzburger Räte stellen den Schultheiß, den Bürgermeister, den Rat und die Gemeinde der Stadt Meiningen (Mainingen) sowie die Untertanen des Amtes in die Pflicht des Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg), dem sie von diesem Zeitpunkt auch die Erbhuldigung leisten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, Fürst und Herr, hat die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen.