Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Der Münzmeister soll Schutz und Schirm erhalten und verteidigt werden. Er ist befreit von der Reichssteuer und von allen Diensten. Wer in der Münzwerkstatt arbeitet, soll Frieden und Geleit bekommen, ausgenommen Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit und der Münze selbst. Das Gesinde und die Knechte sollen rechtlich dem Münzmeister unterstehen, mit Ausnahme der Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit. Der Münzmeister muss sich vor niemandem verantworten, außer vor den Fürsten und ihren Hauptmännern.
Bischof Konrad von Thüngen befiehlt seinem Rat, mit den Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bunds um eine Abwendung des Heereszugs des Bunds zu verhandeln. Geht der Bund gegen Friedensbrecher und des Friedensbruchs Verdächtigte vor, so steht es ihm als Fürst des Reichs nicht zu, diese zu verteidigen oder zu schützen. Wird aber unrechtmäßig gegen einen Stiftsangehörigen oder -verwandten vorgegangen, hat der Bischof mit Zeisolf von Rosenberg (Zaiselphen von Rosenberg) und Philipp von Mosbach (philipsen von Mosbach ) ausgemacht, dass diese denjenigen unterstützen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Bischof Konrad von Thüngen erklärt sich dazu bereit, die Ritterschaft für ihre erlittenen Schäden im Bauernkrieg zu entschädigen. Sie bitten ihn jedoch, folgende Artikel zu bedenken: 1. Sie bitten darum, eine Zeit lang mit Frauen, Kindern, Knechten und Rüstung zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) wohnen zu können und ihren Zehrpfennig behalten zu können. 2. Ihnen soll für sich, ihre Knechte und ihre Pferde Nahrung und Ausrüstung gestellt werden, um sich gegen Angreifer zu verteidigen. Durch Kriegsknechte verursachte Schäden sollen beglichen werden. 3. Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelmen von Hennenberg) soll als oberster Hauptmann einen Hauptmann abordnen, dem er die Schlüssel der Stadt übergibt. Jeder vom Adel soll angeben, wie viele Pferde er benötigt. Die Häuser der geflohenen Bürger sollen den Adligen als Behausung übergeben werden.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.
Zwei Hauptmänner bekommen den schriftlichen und beglaubigten Befehl zur Verbrechensbekämpfung.