Einige Jahre später stirbt Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hoeberg) ohne männlichen Nachkommen. Graf Heinrich von Henneberg verleiht nun das Untermarschallamt samt all seiner Würden, Ehren, Rechte, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen an Johann von der Kere (Hannsen). Außerdem an dessen nachfolgenden Erben, nämlich seinen Söhnen und seinen Brüdern Berthold (Bertholden) und Karl (Carln) sowie deren nachfolgenden Erben, die ebenfalls ihre Söhne sein werden.
Bischof Johann von Brunn gibt den Kesslern einen offenen Brief an alle Untertanen im Hochstift, in dem er diesen befiehlt den Kesslern ihre Freiheiten zu lassen.
Der Kammermeister der Böhmischen Krone Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian von Gueten der Cron Behaim Camermaister) bezahlt dem Bürgermeister und den Räten zu Nürnberg 3100 Gulden und bringt somit die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) mit dem Wissen und der Bewillingung Königs Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) an sich und seine Erben. Im folgenen Jahr gibt der König Burian und seinem Sohn Christoph von Gutenstein (Christoffen) ein Privileg (Freiheit), dass ihnen die beiden Flecken ihr Leben lang nicht abgelöst werden sollen. Nachdem Burian mit der Zeit mehr Söhne zeugt, erneuert der König das Privileg und schließt alle Söhne ein, die Burian zu dieser Zeit hat und alle die er noch bekommt.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) bestätigt Christoph von Gutenstein (Christofen von Gutenstain) die zuvor ausgestellen Briefe über Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) und gibt ihm zu den 3100 Gulden noch 6000 Schock Güter in Silbergroschen (schok gueter silbering groschen) dazu. Das sind zusammen 19000 Gulden Pfandschilling, welche er ihm und seinen Erben durch ein Privileg bestätigt. Die beiden Flecken sollen nicht von ihm, seinen Erben oder dem Inhaber der königlichen Gnadenbriefe abgelöst werden, solange die von Gutenstein einen legitimen Nachfolger haben (so lange ainer von Guetenstain redich vnd ehelich geboren im leben sein).
Bischof Konrad von Thüngen schreibt allen Kesslern, die im Bereich des Stifts wohnen, einen Brief. Er bestätigt den Kesslern ihre Rechte und Freiheiten. Die Gerichtsbarkeit soll beim Stift bleiben.
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) stibt und hinterlässt einen Sohn, Albrecht von Gutenstein (Albrechten). Auch Bischof Lorenz von Bibra stirbt. Nach ihm wird Konrad von Thüngen zum Bischof gewählt. Diesem wird listig (listiglich) vorgetragen, dass der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggraue Casimir von Brandenburg zu Onoldsbach) versucht die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) an sich zu bringen. Der böhmische Herr und Oberstburggraf von Prag Zdeniek Lev von Rosental (Zdenck Leb gnant öberster Burggraue) bringt nach dem Tod von Christoph von Gutenstein den königlichen Gnadenbrief (Cron gerechticait) von Heidingsfeld an sich und droht damit, diesen an den Markgrafen Kasimir zu übergeben. Wenn der Bischof ihm zuvorkommen will, müsse er der Sache förderlich sein und nicht davor zurückschrecken, eine geringe Summe Geld zu zahlen. Damit der Markgraf dem Bischof nicht zuvorkommt, schickt er Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg), der mit dem böhmischen Herren verschwägert und befreundet ist, zusammen mit dem Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Doctor Nicolausen Geis) und Nikolaus von Dettelbach (Clausen von Detelbach) zum Reichstag nach Worms, der zu dieser Zeit stattfindet. Diese handeln aus, dass Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Guetenstain) alle Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, die er in den beiden Städten Heidingsfeld (Heidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) besitzt, dem Hochstift Würzburg erblich verkauft und den von König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (kunig Ludwigen zu Hungern vnd Behaim) ausgestellten Bewilligungsbrief übergibt. Dafür soll der Bischof Albrecht zu den zuvor bereits ausstehenden 19.000 Gulden Pfandschilling für die Stadt Heidingsfeld noch 8.000 Gulden und für seine Forderung und Gerechtigkeit zu und an Mainbernheim 3.500 Gulden zahlen, was einer Summe von 30.500 Gulden entspricht. Doch Bischof Konrad und das Hochstift bringen die Stadt Mainbernheim auf eigene Kosten an sich, wobei ihm die von Gutenstein im Kloster des Hochstifts behilflich sind.
Papst Clemens VII. vermacht Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern die Vogtei, Schutz und Schirm über sämtliche Klöster, Kirchen und Gotteshäuser im Hochstift Würzburg auf ewige Zeit. Fries gibt an, wo Informationen über Klöster und Kirchen im Bistum Würzburg zu finden sind.
Kaiser Karl V. stellt dem Hochstift Würzburg auf ewige Zeit ein Privileg über Schutz und Schirm der Kirchen und Klöster aus.
Bischof Konrad von Bibra bestätigt den Kesslern ihre Rechte und Freiheiten.
Bischof Melchior erneuert die Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Kessler.