Die Nachtragshand gibt an, wo Informationen darüber zu finden sind, zu welcher Übereinkunft die Bischöfe zu Würzburg mit dem Domkapitel zu Würzburg in Bezug auf die Regalien, die mit der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) verbunden sind, gekommen sind
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (speier) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Ebrtruchsess, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten jeweils 60 Goldgulden. Der Sekretär erhält 18 Goldgulden. Abschließend wird die kaiserliche Kanzlei mit 24 Goldgulden, der ausführende Siegler mit sechs Goldgulden entlohnt.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Speyer weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: So zahlt er den Portiers oder den Torwächtern 20 Goldgulden. Johann von Kaufbeuren (Hansen von Kaufbeuren) bedenkt acht kaiserliche Torwächter im Speziellen mit vier Goldgulden. Der Erbmarschall Wolfgang I. Marschall von Pappenheim erhält gemäß der Goldenen Bulle 50 Goldgulden für ein Pferd. Diese Summe wird zu Regensburg (Regensburg) beglichen.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: Der Reichsvizekanzler Johann von Naves (Johann von Naues Kay aht wie cantzlei ambts verweser) wird mit 70 Gulden bedacht. Johann Obernburger, der kaiserliche Sekretär (oberuburger kay aht Serretario), erhält ebenfalls 70 Gulden. Der Empfang der Regalien wird hingegen mit vier Gulden beziffert. Die Torwächter oder Portiers erhalten 20 Gulden. Die offizielle Deklaration der Regalien wird mit einer Zahlung von acht Gulden entlohnt. Abschließend werden sechs Gulden für die Andwendung des Kanzleirechts entrichtet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt leistet zu Bad Kreuznach (creutzenach) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten zusammen über sechs Ämter verteilt für jedes dieser Ämter 60 Goldgulden, sodass man auf eine Gesammtsumme von 360 Goldgulden kommt. Wolfgang I. Marschall von Pappenheim (welf Marschalcken von Boppenheim) soll für die Beschaffung von Pferden 60 Goldgulden erhalten. Der Sekretär Johann Eber (prothonotari oder Secretarii Johan eber) soll 24 Goldgulden erhalten. Die kaiserliche Kanzlei soll 18 Goldgulden als Trinkgeld erhalten. Der Siegler soll für seine Arbeit und das verwendete Wachs sechs Goldgulden erhalten. Der kaiserliche Vizekanzler soll mit 60 Goldgulden, das entspricht je 10 Golggulden pro Amt, entlohnt werden.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: Der kaiserliche Torwächter oder Portier erhält 40 Goldgulden. Der kaiserliche Herold Johann Michael (Johann Michaeln) wird mit acht Goldgulden entlohnt. Greber Münzer (greber muntz) erhält 162 Goldgulden für die Serviette und das Trinkgeschirr, das er für den Reichsvizekanzler Johann von Naves (hern Johann Nanes vice cantzler) getragen hat. Für diesen Dienst erhält er für die Masse von elf Gewichtsmark und sechs Lot pro Gewichstmark 14 Goldgulden von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Außerdem schenkt er Greber Münzer, der die Geschenke und das Geschirr des Sekretärs Johann Obernburger (Johan obernburger Secretari) getragen hat, 38 Goldgulden, 17 Pfennig und sieben Heller. Das getragene Gewicht belief sich auf zwei Gewichtsmark und neun Lot, die Gesamtsumme auf 139 Dreimarkstücke. Abschließend begleicht er mit einem halben Goldguldden die Kosten für drei Wappen, die auf das Geschirr gemalt wurden, und die zwei zusätzlichen Kapseln zu den bestehenden Siegeln an den Regalien und dem Regalbrief und einen Lagerort für zwei Säcke mit schwarzem Lehm, die zusammen mit dem besprochenen Geschirr gelaget werden sollen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt werden von Kaiser Ferdinand I. zu Bad Mergentheim (Mergethaim) seine Regalien verliehen. Hierfür muss er eine gewisse Steuer begleichen.
Die Nachtragshand gibt an, wo Informationen darüber zu finden sind, was die jeweiligen Reichsfürsten den Offizieren für die Verleihung ihrer Regalien in Form einer Bulle an Vermögen und Gulden zu entrichten haben.