Die Arnsteiner Familie Wolf (wolfen) bekommt eine Mühle am Riedener Mühlbach (Riederbach) in Mühlhausen (Mulheuser marck) im Amt Arnstein verliehen.
Das Dorf Rettersheim (Rettersheim an der Thauber) und das Amt Röttingen (ambt Rattingen) stehen rechtmäßig dem Kloster Fulda (Stift Fulda) zu. Heinrich, der Abt des Klosters Fulda (abt hainrich), verzichtet auf diesen Anspruch und übereignet die Güter dem Hochstift Würzburg.
Das Dorf Rieden (Rieden) zusammen mit dem Amt Röttingen und anderen Dörfern und Weilern, welche Kraft III. von Hohenlohe und seiner Frau Anna (crafte von hohenlohe vnd anna seiner hausfrawen) gehören, kommen an das Hochstift Würzburg.
Neben anderen Gütern empfängt Konrad von Uffenheim (Cuntz von Vssigkheim) das Dorf Rettersheim (Rettersheim) im Amt Homburg am Main (ambt Hohenberg am Main) von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu Lehen. Dieses würzburgische Lehen tragen bisher die Herren von Triefenstein (von Triffenstein) zu Lehen.
Die Horneck von Hernberg (Horneck von Hornberg) übergeben die Hälfte des Dorfes Riedbach (Rieperg) samt dem Amt Jagstberg an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg als Stiftspfleger. Dies ist durch einen Vertrag festgehalten.
Friedrich von Seldeneck (Fritzen von Seldeneck) kauft für 3000 Gulden das Amt Zabelstein von Bischof Gottfried Schenk vom Limpurg, der etliche Adlige und Grafen zu Selbschuldnern macht.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befiehlt den Amtmann zu Jagstberg, Johann von Absberg (Hansen von Absberg), die Hälfte des Dorfes Riedbach (Riepach) bis auf Widerrufung an Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) abzutreten und die Bürger von ihren Pflichten freizusprechen. Der Bischof schreibt hierfür auch einen Heisbrief, welcher besagt, dass alle Bürger Riedbachs auf Friedrich von Seldeneck einen Eid leisten sollen.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Philipp II. von Rieneck (graf philipsen von Rineck) treffen sich, um über die Leibeigenen und Armen der Städte und Dörfer aus dem Amt Gemünden (Gemunden), Lohr am Main (lare) und Rieneck (Rineck) zu sprechen. Die Angelegenheit wird geklärt.