Auf Bitten des Erzbischofs Seifried von Maintz (Seifriden zu Maintz) leiht Bischof Hermann von Lobdeburg dem römischen König Wilhelm von Holland (Wilhelmen), durch Herrn Kraft von Boxberg (Crafften von Boksberg() 150 Mark Silber. Mit seinem Brief und Siegel bürgt Seifried von Mainz, dass sofern der König die Leihgabe nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlt, er selbst die ausstehende Summe entrichten werde.
Da die beiden Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (bede von Thungen obgenant) sterben und ihre Söhne Balthasar und Sigmund von Thüngen (Batassar vnd Sigmund von Thungen) lieber das Geld, als den Besitz (lieber pfandschilling dann das pfand) möchten, treffen sie mit Bischof Johann von Egloffstein die Vereinbarung, dass dieser ihnen 4100 Gulden bezahlt und er dafür die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim von ihnen erhält. Zu Lebzeiten kann er ihnen jedoch nichts zahlen, da er verschuldet ist (das bargelt ware vbel bei Ime gerathen).
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Erzbischof Dietrich Schenk von Erbach leiht dem Domkapitel zu Würzburg 1000 Gulden. Das Domkapitel gibt es an die Hauptleute und Regenten auf der Festung Marienberg (vnserfrawenberg). Die geliehene Summe sollen sie in der Frist von einem Jahr durch Zolleinnahmen des Stifts Würzburg zurückzahlen.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Uriel von Gemmingen (Vrieln zu Maintz) 5000 Gulden. Die Frist zur Rückzahlung der Summe wurde nicht eingehalten. Sein Nachfolger Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Albrecht Cardinal)meldet lediglich 4500 Gulden. Er zahlt Bischof Konrad von Thüngen 3000 Gulden zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurück zu zahlen.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Ertzbischofe Albrechten zu Maintz) 4500 Gulden. Davon zahlt er 3000 Gulden an Bischof Konrad II. von Thüngen zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurückzuzahlen.
Die königliche Bewilligung für das Tausch- beziehungsweise Kaufgeschäft zwischen Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen und Bischof Konrad von Bibra enthält nicht den Wald zu Hain. Da der Wald noch Teil des Lehen des Reiches ist, dieser jedoch an das Hochstift gehen soll, beschafft sich Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) eine vollständige Bewilligung von der königlichen Majestät (Kon. Mt.). Das Schuldenverzeichnis von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen ist im Lägerbuch Mainberg zu finden.
Von den Schulden Graf Wilhelms IV. von Henneberg-Schleusingen übernimmt Bischof Konrad von Bibra 100.000 Gulden, wodurch er die Gläubiger zufrieden stellt. Darüber stellt der Graf dem Bischof eine Schuldverschreibung aus und versichert (quietirt) ihm, dass er die 100.000 Gulden samt Zinsen sowie die Hälfte von weiteren 70.000 Gulden an ihn, seine Nachfolger und das Hochstift zahlt.