Ein Drittel des Zehntes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes von Wernfeld (Werenfeld), ein Hof im Schloss Walburg (Walpurg), in Kirchaich (Aich) die halbe Zent, in Buchsulz (Buechsulz) der halbe Zehnt sowie ein Drittel des Zehntes in Obersfeld (Obersfeld).
Zu Herlas (Harlas) hat Moritz von Heldritt (Moritz von Heldrit) einen Sitz. Ein Anteil daran steht den Grafen zu Römhild (Römhilt) zu. Auch die Herren von Bibra und von der Kere sollen dort Burggüter haben.
Da die Grafen von Henneberg als Obermarschälle dazu berechtigt sind, das Untermarschallamt zu verleihen, haben sie dasselbige im Allgemeinen samt seinen Würden, Ehren, Rechten, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen verliehen. In den folgenden Jahre gehörte zum Marschallamt, das Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, ein Hof in Cefrishausen samt seiner Zugehörungen, ein Hofstatt zu Henneberg sowie ein Achtel des Zehnt zu Mittelstreu (Mistelstrai).
Heinrich von Breitbach (von Braitbach) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die wüsten Güter zu den Bairen genannt. Dabei handelt es sich um Altershausen (Altoltzhausen) und die Kammer bei Haßfurt (Camren bei harsfurth), Sailershausen (Seilachshausen), Ottendorf (Ottendorff) und Greßhausen (Greussenheiltzhausen).
Zu Unterlauer (Vnderlaur) hat Wilhelm von Hutten einen Sitz und etliche Güter. Der Rest soll Graf Wilhelm I. von Henneberg (Graue Wilhelm) zustehen, der über die Obrigkeit verfügt.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) stirbt bevor er Karl Zoller (Carn Zoller) das geliehene Geld zurückzahlen kann. Daher wendet sich Karl an die Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (Hannsen Truchsessen zu Sternberg) und Johann Zufras aus Althausen (Hannsen Zufrasen zu Althausen) . Diese klagen die Schulden von der Witwe Peters von Eberstein, Margaretha von Seinsheim, vor dem Landesgericht des Herzogtums Franken ein. Aus dem ersten Beschluss (ex primo decreto) des Gerichts erhalten sie die Güter des Verstorbenen zu Marktsteinach.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim) bestätigt den Kauf des Schlosses Marktsteinach (Markstainach) mit Bewilligung ihres Curators und entäußert sich der Güter.
Melchior Sutzel von Mergentheim (Melchior Sützel von Mergethaim) verkauft das gesamte Schloss Marktsteinach (schlos Marrkstainach) und die Hälfte des Gerichts mit allen Zugehörungen an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift Würzburg für 1600 Gulden.
Heinrich Greußing (Haintz Greussing) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach), sowie all das, was er sonst dort besitzt, für 50 Gulden.