Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstat) gehören den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Die Hälfte davon kommt durch eine Frau an die Grafen von Württemberg (Grauen von Wurtenberg). Diesen Teil verkauft Graf Eberhard von Württemberg (Eberharten von Wirtenberg) samt anderer Schlösser, Städten und Anderem an Bischof Albrecht von Hohenlohe für 90.000 Gulden.
Gratsberg (Gratsberg) ist ein Forst bei Münnerstadt (Münrichstat), der zur Hälfte Otto von Loßburg (Ot von Luspurg) gehört. Er verkauft seinen Teil dem Spital Münnerstadt (Spital zu Münrichstadt). Bischof Johann von Egloffstein verleiht denselben dem Spital durch einen Träger zu Lehen.
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Peter von Brunn (Peter von Brun) leiht Bischof Johann von Egloffstein 600 Gulden. Diese verpfändet ihm der Bischof auf ein Viertel des Amts Münnerstadt (ampts Munrichstat) mit allen Zugehörungen und Bürgschaft.
Bischof Johann von Brun verpfändet Gräfin Margaretha von Henneberg (Margarethen Gräuin zu Hennenberg) über eine Hauptsumme von 5000 Gulden die Höfe, Zehnte, Wiesen, Zinsen, das Hühnergeld und den Zoll, die das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt.
Bischof Johann von Brunn schlägt noch 100 Gulden auf die 5000 Gulden der Hauptsumme auf, die die Gräfin Margaretha von Henneberg dem Bischof leiht. Die 100 Gulden soll die Gräfin benutzen, um den Hof des Hochstifts Würzburg auszubauen.
Bischof Johann von Brunn löst die über 5100 Gulden verpfändeten Güter und Abgaben zu Münnerstadt ab und verpfändet sie für 5223 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg).
Bischof Johann von Brunn verleiht Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) und dessen männlichen Erben die Vogtei und die Verantwortung für die Dörfer, Leute und Güter, die in Müncheigen (Münchaigen) bei Seßlach (Sesslach) gelegen sind, zu Mannlehen.
Um zu erfahren, wie die letzten Besitzer von Müncheigen (Münchaigen) dieses verkaufen, tauschen, verschenken oder die Güter in anderer Gestalt veräußern, verweist Fries auf das Stichwort Halm.
Es erfolgt ein Vergleich zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Ansbach (Graue Herman) über eine Hofstätte zu Münnerstadt (Münrichstat).