Wie Rothenfels an das Hochstift kam, steht unter dem Stichwort Gemunden, wie verschiedene Güter an das Hochstift kamen, unter dem Stichwort Rottenbach vnd Merten.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Ritter Lämplein und seiner Frau Benigna alle Güter, Leute, Gülte und Zölle mit allen Zugehörungen zu Rügshofen (Rugshofen).
Bischof Johann von Brunn gibt seinem bischöflichen Kanzler, Friedrich Schultheiß (Friederichen Schulthaissen), und dessen Bruder, Johann Schultheiß (hansen), 26 Malter Getreide zu Rügshofen (Rugshofen). Diese bestehen zur einen Hälfte aus Korn, zur Anderen aus Hafer. Der Hof zu Rügshofen, ein Gut des Hochstift Würzburgs, besitzt Wolf Karl (wolf carl) zu Urtat. Jedoch behält sich der Bischof sich und seinem Stift die Wiederlösung für 200 Gulden vor.
Graf Johann III. von Wertheim (Graf hans von wertheim) verkauft an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift alle seine Güter, Äcker, Wiesen, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte, Renten und Gefälle. Diese sind in einem Registern aufgelistet und werden mit allen Würden, Ehren, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Atzungen, Frondiensten und Zu- und Eingehörungen übergeben. Nichts, was dem Graf gehört ist davon ausgenommen, er bekommt dafür 2250 Gulden.
Ein Gehölz in der Mark bei Memmelsdorf (Memelsdorff) hat Wilhelm von Memmelsdorf (wilhelm von Memelsdorf) von Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift bekommen. Das Gehölz war davor eine Zugehörung von Schloss und Amt Schenkenau.
Die Brüder Kraft Pankratz und Hieronymus von Lichtenstein (craft pangratz vnd hieronimus von Lichtenstein gebrudere) empfangen von Bischof Lorenz von Bibra als Sohn- und Tochterlehen drei Höfe zu Dietrichsdorf (Dietrichsdorff), den Schaftrieb und die Güter von Ritter Otto von Lichtenstein, zwei Fischgewässer, genannt Rothe und Chambach. Zudem die Hälfte des Zehnts von Haarth (Harder) und zu Grossen Thaubach, die das Rothenfelser Lehen genannt werden.
Erhard von Lichtenstein ( Erhart von Lichtenstein ) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra einen Hof, zwei selden und zwei Hofstätten zu Dietersdorf (dietersdorff) mit allen Zugehörungen und was sonst dort dem Bischof gehört als Rottenfelser-Lehen. Zudem Neuendorf (Newendorff) und Merlach (merlach) als Mannlehen inne, seine Söhne und Töchter erben einmal das Rottenfelser-Lehen, bestehend aus einem Hof und einem Gut. Sie bekommen ebenfalls alles, was die Brüder Andreas, Hartung, Jakob und Reichhart von Lichtenstein (Endres, hartung, Jacob vnd Reichart von Lichtenstein gebrudere) in Dietrichsdorff inne hatten und ihren Anteil am Zehnt auf der Herde.
Johann von Tottenheim (hans von Tottenheim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine drei Burggüter im Vorhof des Schloss zu Rothenfels (Rottenfels), ein kleines Grundstück mitsamt der Zinsen und Hühnern sowie vier Pfund jählichen Zinses auf Sendelbach mit allen Zu- und Eingehörungen für 250 Gulden. Er verkauft ebenfalls eine Wiese bei Lindflur misamt deren Zugehörungen, die er als Mannlehen von Bischof Lorenz von Bibra innehatte, nachdem sein Vater Peter von Tottenheim (pettern von Tottenheim) ihm dieses vererbt hat.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.
Sebastian Sehr zu Rottenfels (Bastian sehr zue Rottenuels) und die Rottenfelser Bürger werden durch die würzburgischen Räte vertragen. Die Bürger zu Rothenfels bezahlen für ihre Güter über dem Main jährlich zwei Pfennig und sollen dazu künftig noch einen Pfennig bezahlen. Für jeden fremden Arbeiter, der den Tag über kommt muss ein Heller bezahlt werden. Zudem darf jeder Bürger ein eigenes Schiff haben, um seine Güter zu transportieren. Die Bürger sollen sich zum Essen bei ihrer Arbeit morgens um sieben, mittags um elf und nachts um drei am Hafen versammeln.