An Apel Voit von Salzburg (Voit von Saltzberg) wird der Zehnt zu Kleinbardorf (Clain Bartdorf) für 1000 Pfund Heller verpfändet. Sein Revers liegt beim Domkapitel in der Lade pauca valentium.
Die Burg Auersberg (Aursperg) liegt oberhalb von Fladungen (Fladungen vor der Rön). Zum Amt Auersberg gehören das Vorder- und das Hintergericht. Für 100 Gulden jährlich verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) das Vordergericht an Heinrich von Steinrück (Stainrick) und an Hans von Ebersberg (Ebersperg). Der Brief darüber wird im Kapitel aufbewahrt.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 3: 1351-1375, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1912.
Wagner, Heinrich: Mellrichstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 29), München 1992.
Bischof Johann von Egloffstein und Bischof Johann von Brunn befreien etliche Güter der Frauenklause (Junckfrauen Clause) in Aschfeld (Aschveld) bis auf Widerruf von Abgaben. Für den Ort ist normalerweise das Domkapitel Würzburg zuständig.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Zehnten im Banzgau für 1800 Gulden an die Herren von Rotenhan (Rotenhain). Dafür überlassen die Herren von Rotenhan dem Domkapitel ihr Schloss in Sendelbach (Sendelbach).
Die Zehnten des Domkapitels im Banzgau wechseln mehrmals den Pfandherren. Dompropst Anton von Rotenhan (Rotenhan) verpfändet sie Kaspar von Bibra (Bibra) für 2000 Gulden. Dessen Söhne Heinrich und Berthold verkaufen sie an Hans von Lichtenstein (Liechtenstain). Von diesem gelangen die Zehnten an Oswald von Lichtenstein. Schließlich besitzt sie der Dompropst Georg von Giech (Gich), der sie für 2000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra verpfändet. Weil die Zehnten aber mehr wert sind, verschreibt Bischof Lorenz der Dompropstei einen jährlichen Zins in Höhe von 75 Gulden auf der Würzburger Bede. Folgende Dörfer müssen diesen Zehnt leisten: Biegen am Main (Bigen; Wüstung), Stegen (Stegen; Wüstung), Manndorf (Mandorf; Wüstung), Gräfenholz (Grävenholtz), Speiersberg (Speierberg; Wüstung), Lahm (Lame), Neuses an der Eichen (Neuses), Ziegelsdorf (Zigelsdorf), Scherneck (Schernek), Buchenrod (Buchrod), Tanndorf (Tannendorf; Wüstung), Großheirath (Heurich), Rossach (Rosach), Buch am Forst (Buche), Alten- oder Neubanz (dorf Bantz), Zilgendorf (Zilchendorf), Untersiemau (Nidern Simen), Obersiemau (Obern Simen), Kösten (Costen), Unnersdorf (Untersdorf), Unterbrunn (Nidernbrun), Ebing (Ewingen) und Wohlbach (Wolbach).
Zwischen dem Bamberger Bischof Georg von Schaumberg und seinem Domkapitel kommt es zum Streit bezüglich der Steuern und Abgaben mit der Stadt Bamberg. Dieser Vorfall wird durch den Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg geschlichtet.
Bischof Lorenz von Bibra vergleicht sich mit seinem Domkapitel bezüglich des Dorfgerichts zu Unterbalbach (Unternbalbach).
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Michael II. von Wertheim schließen einen Vertrag bezüglich der Leibeigenen des Domkapitels, der Stifte, der Klöster und der Spitäler, die sich im Gebiet des Grafen von Wertheim befinden. Auch betrifft dieser Vertrag die Leibeigenen des Wertheimers, die sich in den Orten der oben genannten Herren befinden. Die Leibeigenen sollen zu der Obrigkeit gehören, in dessen Gebiet sie sich befinden. Ausgenommen sind die Leibeigenen in Michelrieth (Michelriet) und Oberwittbach (Obern Widtbach) sowie die Leibeigenen des Kloster Triefensteins (cloester Trieffenstain). Weder Würzburg noch Wertheim sollen in dem Gebiet des anderen Leibeigene besitzen. Ferner wird eine Summe festgesetzt, für welche die Leibeigenen des jeweils anderen abgekauft werden müssen, wenn einer der Parteien einen neuen Ort erwirbt, in dem solche Leibeigene wohnen. Von späterer Hand sind Zent Remlingen (Remlingen Zent), Rothenfels (Rottenvels) und Homburg (Hoenburgk) nachgetragen.
Bischof Konrad von Bibra gibt mit Einverständnis des Domkapitels dem Hochstift Bamberg einen Kredit für die Stiftung von Georg von Bibra (Bibra) in Höhe von 2500 Gulden. Für diese Verschreibung müssen jährlich 125 Gulden Zins bezahlt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.