Die Leibeigenen im Amt Lauda (Lauden) entrichten ihre Abgaben (leibbet) jeweils in eine von vier Kassen.
Die Dienste, welche die Leibeigenen leisten müssen, bestehen aus Fronarbeit und anderen Verpflichtungen gegenüber ihren Leibherren. Die Form und der Umfang der Dienste ist jedoch von Ort zu Ort verschieden: Oftmals müssen die Leibeigenen Arbeiten verrichten wie bauen, backen und schneiden. An anderen Orten geben die Männer jährlich eine bestimmte Abgabe (leibbet) und die Frauen ein Huhn (leibhuen). Von diesen zuletzt beschriebenen leibeigenen Männern müssen die Erben nach deren Tod das beste Kleidungsstück oder das beste Stück Vieh dem Leibherren überlassen. Von den Frauen erhählt die Obrigkeit im Todesfall das beste Kleidungsstück oder, wie auch bei den Männern üblich, Geld in derselben Höhe.
Die Kinder der Leibeigenen sind ebenfalls Leibeigene. Sie unterstehen dem Leibherren ihrer Mutter. Abgaben müssen sie entrichten, wenn sie verheiratet sind.
Die Leibeigenen des Hochstifts Würzburg müssen folgenden Schwur leisten: Ich soll und will meinem gnedigen heren von W[ürzburg] seiner f.g. [fürstlich gnaden] nachkomen und Stiffts getrew und gewarsam sein, iren schaden warnen und fromen werben, und mich gein Inen halten und erzaigen, als ainem Laibaigenen manne gegen seinem leibheren von rechts und gewonhait wegen zuthun gebüret, auch seinen f. g. [fürstlich gnaden] jherlich mein ufgelegt leibbet gentzlich und füderlich entrichten, on alls geverde. Also helf mir etc.
Etliche Leibeigene des Hochstifts Würzburg, die ihre Abgaben an das Amt Rothenfels (Rotenvels) und Homburg (Hohenburg) leisten müssen, sitzen in der Grafschaft Wertheim. Diese sind einst an Graf Johann von Wertheim verpfändet gewesen. Als nun die Pfandsumme vom Stift bezahlt wird, beansprucht Graf Johann jedoch weiterhin die Abgaben der Leibeigenen und sie selbst als seine Untertanen. Zwischen dem Stift und dem Grafen werden in dieser Angelegenheit folgende Vereinbarungen geschlossen: Die Leibeigenen, die ihm als Pfandherren unterstanden haben, sollen ihre Abgabe (leibbede) an das Hochstift Würzburg leisten. Ferner gibt es zahlreiche Leibeigenen des Grafen und des Stifts, die jeweils im Gebiet des anderen sitzen und noch keine Abgaben leisten. Diesbezüglich wird beschlossen, dass jeder der beiden Parteien die Leibeigenen des anderen in seinem Gebiet als seine eigenen Leibeigenen betrachten dürfe. Die leibbede solle nicht mehr betragen, als das Hochstift Würzburg für angemessen ansieht. Nach zwei Jahren dürfen die Leibeigenen zu ihrem ursprünglichen Herren ziehen oder verkauft werden. Ein späterer Schreiber nenn als betroffene Orte Greußenheim (Greussen) und Birkenfeld (Birckenfelt) sowie das Kloster Zell (Zell Closter).
Die männlichen Leibeigenen des Hauses Bütthard müssen zusammen 60 Gulden im Jahr als Leibbede entrichten. Nachdem ihre Anzahl von ehemals um die 60 Männer auf 50 Männer um das Jahr 1500 gesunken ist, wird die Summe auf 50 Gulden verringert. Obwohl die Leibeigenen unterschiedlich viel entrichten müssen, erreicht ihre Abgabe nicht die Höhe von 50 Gulden, da viele der Leibeignen verarmt sind. Deswegen setzt Bischof Lorenz von Bibra fest, dass jeder Leibeigene, der Besitz im Wert von über 100 Gulden habe, vier neue Pfund als Bede leisten solle. Je nach Besitz muss jeder Leibeigene mehr oder weniger geben.
In Jagstberg (Jagsperg) ist es aufgrund der Qualität der Felder schwierig, Landwirtschaft zu betreiben. Um die Einwohnerzahl aber dennoch zu erhalten und zu steigern, ist der Stadt schon vor langer Zeit folgende Freiheit gegeben worden: Wenn sich ein Würzburger Leibeigener dort niederlässt, muss er keine Leibbede oder das Leibhuhn entrichten. Falls sich Leibeigene aus anderen Herrschaften in Jagsberg ansiedeln, werden sie an ihren Leibherren zurückgeschickt, wenn sie innerhalb von Jahr und Tag gefordert werden. Verstreicht diese Frist, werden sie nicht mehr abgewiesen. So ereignet es sich zum Beispiel mit Konrad Zoller (Zoller), dessen Leibherr Bernhard von Berlichingen (Berlichingen) gewesen ist.
Joachim von Stettenberg (Stetenberg) teilt Konrad von Thüngen mit, dass drei seiner leibeigenen Frauen in Homburg am Main (Hohenburg) sitzen. Diese sollen ihm die Leibbede entrichten oder an ihn zurückgewiesen werden. Da sich die Bürger in Homburg am Bauernkrieg beteiligt hätten, bringt er vor, dass sie ihre Bürgerfreiheit verwirkt hätten. Er fordert, dass sie erneut Leibeigene sein sollen. Bischof Konrad von Thüngen antwortet ihm, dass diese Freiheit nicht den Bürgern sondern der Stadt Homburg gegeben wurde. Auch wenn sich die Bürger während des Bauernkrieges ungebührlich verhalten hätten, soll diese Freiheit nur dann verändert werden, wenn sich die Bürger auch in der Zukunft gegen ihre Obrigkeit stellen würden.
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.