Briefe und Privilegien: Die Briefe und Privilegien des Hochstifts Würzburg sollen auf der Burg Zabelstein (Zabelstein) aufbewahrt werden und dort bleiben. Wenn eines der Dokumente benötigt wird, bekommen der Bischof und seine drei Berater das Dokument vom Amtmann der Burg. Nach der Benutzung soll es wieder auf die Burg gebracht werden.
Amtmann zu Zabelstein: Der Amtmann zu Zabelstein soll vor dem Rat der 21 sein Gelöbnis über seine Privilegien ablegen. Der Amtmann kann nicht vom Bischof abgesetzt werden. Falls er sein Amt niederlegen oder der Rat ihn absetzen möchte, kann der Bischof einen anderen aus dem Rat für das Amt auswählen. Sein Sold wird vom Rat bezahlt.
Auslösung der Ämter: Wenn etwas ausgelöst wird, soll der Bischof dies drei Amtsleuten mitteilen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es seinem Amtmann Johann Truchsess von Münnerstadt (Albrechten Truchsessen), dass er sich sowohl in seiner eigenen Kemenate in seiner Burg, als auch in der des Bischofs aufhalten darf. Auch darf er sein Recht, in der Not Zuflucht in der Bischofskemenate zu suchen, nutzen, bis die Zeit gekommen ist, um wieder zu gehen.
1. Der Ritterschaft entstehen durch Amtleute, Keller, Schultheiße und Diener, die ihnen das ihre nehmen, entgegen dem Vertrag von Bischof Johann von Grumbach, etliche Schäden. Versucht die Ritterschaft rechtlich gegen diese vorzugehen, wird ihnen mit Gewalt entgegengekommen.
10. Treulose und ungehorsame Bauern von Adligen sollen von Amtleuten, Kellern und anderen Verwandten des Hochstifts Würzburg verglichen und verhandelt werden, als wären sie Angehörige des Hochstifts. Dadurch würden die Bauern von Gericht zu Gericht geschoben werden, wodurch sie weitere Schäden vom Adel zugefügt bekommen.
13. Fremde werden von Dienern und Amtleuten des Bischofs geschlagen, gefangen und gefesselt.
20. In den Ämtern sollen Adlige als Amtleute eingesetzt werden.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.