Das Küchenmeisteramt wird auch Truchsessenamt genannt. Die Grafen von Romrod (die von Runrode) haben früher das Amt vom Stift Würzburg zu Mannlehen empfangen und gehen zurück bis auf Reicholf von Romrod (Reicholf von Runrode). Zu Zeiten von Bischof Berthold von Sternbergs, verlangte dieser von seinen Eltern, dass sie ihm eine Person ihrer Familie für das Truchsessenamt stellten. Als nach über einem Jahr immer noch keiner genannt wurde, wollte Bischof Berthold von Sternberg das Amt an den Diener des Grafen Albrecht (Landgrauen Albrecht), Ludwig von Romrod, verleihen. Dieser durfte allerdings auch mit Erlaubnis des Grafen solch ein Amt nicht annehmen. Daraufhin verlieh der Bischof das Truchsessenamt an den Ritter Seibot von Wallhausen (heren Seiboten von Walhausen ritere). Die Eltern des Reicholf von Romrod verlangten, dass Ludwig aus seinem Dienst entlassen werde. Er kommt nach Würzburg und erhält dann von Bischof Berthold von Sternberg das Truchsessenamt als Erblehen. Seibot von Wallhausen bekommt dafür etwas anderes.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verbündet sich in Lichtenfels (Liechtenvels) mit dem Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn, dem Thüringer Landgrafen Balthasar sowie dem Nürnberger Burggrafen Friedrich V. von Hohenzollern zur Sicherung der Straßen (das rauben uff der strassen zu weren).
Monumenta Zollerana. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, Band 5, hg. v. Rudolf Freiherr von Stillfried/ Traugott Märcker, Berlin 1859.
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Bischof Johann von Brunn schließt einen Burgfrieden mit Landgraf Friedrich von Thüringen über das Schloss bei Bad Salzungen (saltzungen).
In Coburg (Coburg) schließen Günther von Bünau (Gunther Bon Bunain Marschalcks), Wilhelm, Landgraf von Thüringen und Markgraf zu Meißen (Wilhelms Landgrafen in Duringen vnd Marggrafen zu Meissen) und Matthias von Lichtenstein (Mathes von lichtenstein) gemeinsam einen Vertrag zwischen dem Landgrafen und dem Meißner Bischof Rudolf von der Planitz. Der Vertrag betrifft die Zent Königsberg in Bayern (Konigbrg), das Geleit zu Königsberg und Haßfurt (Hasfurt,) sowie die Vereinbarung über Mechenried (Mechrits), den Wildbann bei Heldburg (Heltpurg), die Seen zwischen Haßfurt und Königsberg, Hofheim in Unterfranken (Hofheim), Altenbamberg (Altenbramberg), die Zugehörigkeit eines Hofs und Stöckachs (Stockach) zur Zent Königsberg, Ummerstadt (vinerstat), einen Wiesengrund zwischen Ummerstadt und Neuendorf (Neudorff), die Rechnung der Heilig Kreuz Kirche in Coburg und Weiteres. Der Vertrag wird geschlossen und bekanntgemacht.
Die Beteiligten des Konflikts kommen vor Bischof Anton von Rotenhan in Bamberg (Bamberg) zusammen. Es kommt zu einem Urteil bezüglich der Uneinigkeiten durch den Herzog von Sachsen, Friedrich II., und dessen Räte. Die vorangegangene Fehde und der Krieg gelten als beendet. Alle Gefangenen werden freigesprochen. Die Uneinigkeiten mit dem Landgrafen in Thüringen (duringen) werden ebenfalls geschlichtet.
Kurfürst Johann Friedrich (Hertzog Hans Friderich Chrufurst) und Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (Hertzog Hans ernst zu Sachsen) schreiben folgendes: Von Gottes Gnaden schreiben die Brüder Johann Friedrich, Kurfürst und Burggraf zu Magdeburg, und Johann Ernst von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, an alle Grafen, Herren, Haupt- und Amtmänner der Ritterschaft und weitere Lehensmänner, dass wir und unsere Räte einen Brief mit der Unterschrift von Graf Wilhelm III. von Henneberg (Wilhelm graf vnd her zu Hennenberg) erhalten haben. In diesem steht, dass sich die Grafen, Herren und Ritterschaften der sechs Orte von Franken in Schweinfurt (Schweinfurt) versammelt haben. Nachdem die Versammlung ordentlich verlief und sich immer länger und beschwerlicher ereignete, sodass den Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft aus den sechs Orten in Franken neue Lasten auferlegt wurden und diese nicht abgewendet werden konnten, folgte daraus, dass die betroffenen Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft in die Armut getrieben und ihren Freiheiten und altem Recht beraubt werden.