Die beiden Domprobste der Hochstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (Wirtzburg) und etliche Adlige schließen eine gerichtliche Vereinbarung zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel. Zu den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg gehören die von Wertheim (wertheim), von Henneberg (Hennenberg), von Limpurg (Limpurg) und von Schwarzenberg (Schwartzenberg). Diese werden um die Besiegelung der Vereinbarung gebeten.
Zwischen Bischof Johann von Brunn, dem Domkapitel und der Stadt Würzburg (Wirzburg) wird ein Vertrag geschlossen, der Bischof erhält darin zusätzlich ein Deputat. Es werden Bestimmungen über die Ritterschaft in Bezug auf die Festung Marienberg getroffen. Es wird ferner festgelegt, wer die Hauptleute und Pfleger sein sollen. Zudem schreiben die Grafen, Herren und die Ritterschaft an das Konzil von Basel bezüglich der Streitigkeiten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt. Dieses Schreiben haben die Grafen von Henneberg, Wertheim, Castell, Rieneck, die Schenken von Limpurg (Hennenberg, wertheim, Castel Rineck vnd Limpurg) und andere Ritter und Knechte besiegelt.
Bischof Johann von Brunn verleiht Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenbach vnd von Sainsheim), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren männlichen Erben das Hohe haus im Schloss Marienberg als Burggut zu Lehen. Das Hohe haus befindet sich zwischen dem mittleren Turm und der Kanzlei und ist von einem Garten umgeben. Nachdem Erkinger von Seinsheim dem Bischof 1000 Gulden leiht, verleiht er ihm zusätzlich folgendes zu Mannlehen: Den Zehnt zu Unterntief (Nidern tieff), ein Zwölftel des Zehnts zu Westheim (westheim) und den Jahrmarkt zu Eichen (zu den Eichen) mit allen zugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und sonstigem Zugehörigen. Diese Lehen hatte zuvor der Ritter Johann von Rosenberg (Hans von Rosenberg). Seine Frau zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) übergibt die zugehörigen Briefe, behält jedoch die Rechte bis zu ihrem Tod. Der Bischof behält sich das Recht vor, die Mannlehen zu Unterntief, Westheim und Eichen für 1000 Gulden wieder abzukaufen. Diese 1000 Gulden sollen die von Schwarzenberg dann in eigene Güter anlegen, sie dem Bischof zu Lehen auftragen und zu dem Burggut gebrauchen und empfangen.
Festung Marienberg: Auf der Marienburg soll folgendes vorrätig sein: 50 Fuder Wein, 100 Malter Milch, 500 Malter Korn, 300 Malter Hafer, 25 Scheuben Salz, 50 Schweinebacken, gedörrtes Fleisch von 25 Ochsen, acht Zentner Butter, vier Malter Mus aus Milch, sechs Malter gestampfte Gerste, zehn Malter Erbsen. Die Stein- und Schirmbüchsen, die sich auf der Festung befinden, sollen dort bleiben, außer sie würden in der Stadt dringend gebraucht. In diesem Fall sollen die Waffen danach aber wieder auf die Festung gebracht werden. Zudem sollen 100 Hakenbüchsen und 40 gute Armbrüste, mit 80.000 Pfeilen auf der Festung sein. Sechs Truhen sollen mit Pulver und fünf mit Salpeter gefüllt sein, ebensoviel soll von Schwefel und gestoßener Kohle vorhanden sein. Ebenso zehn Zentner Blei, zu jeder Steinbüchse soll gehauener Stein zur Verfügung stehen, zudem noch zehn Fuder Kohle und ein Pfund Roheisen sowie zwei Pfund Werkeisen.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Würzburger (wirtzburg) Bürger Johann Oheim ( Hansen ohein) und dessen Erben ein an das Heerengut grenzendes Stück Land von der Länge zweier Gärten als Zinslehen. Am Ende dieses Grundstücks steht das Haus von Johann Oheim. Er und seine Erben dürfen Mauern, Zäune, Türen, Stubenfenster und weitere Fenster errichten und einbauen. Dafür müssen sie am Martinstag ein Pfund Pfeffer an die Festung Marienberg (vnser Frawen berg) abgeben. In der Vereinbarung ist auch enthalten, dass die auf dem Gut Lebenden und deren Gesinde die Neuerungen am Haus nicht beschädigen sollen.
7. Schloss Marienberg (vnser Frawen berg) soll befestigt und ausgebaut werden.
8. Es sollen ein, zwei oder drei Flecken innerhalb des Schlosses Marienberg ausgebaut werden, die für die Verteidigung bedeutend sind.
9. Zuvor genannte Befestigungen um und innerhalb des Schlosses Marienberg sollen für Bürger und Bauern unzugänglich sein und vor ihnen verborgen werden.
Der langjährige Franziskanermönch Georg Reilein aus Esslingen am Neckar (Reilein Georg von Eslingen) nimmt während des Bauernkriegs als hervorragender Büchsenmeister an der Besetzung der Festung Marienberg (vnser frawen berg) teil und ist für seine Beherrschung der Technik des Dreifachschusses bekannt. Er bestätigt infolgedessen schriftlich, sich nie wieder in die Dienste des Hochstifts Würzburg zu stellen.
Matthias und Georg von Rotenhan (Matthes vnd Jorg von Rottenhan) quittieren Bischof Friedrich von Wirsberg den Erhalt der Hinterlassenschaften ihres verstorbenen Vetters Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) auf dem Schloss Marienberg (schlos vnser frawenberg).