Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bopen) hinterließ nach seinem Tod keinen männlichen Erben. Sein Schwager Markgraf Otto V. von Brandenburg (Maggraue Ot von Brandenburg) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg, dass die Lehen, die Graf Poppo in Bad Kissingen besaß, von heute an und auch fortwährend an dessen Schwester und ihre Söhne und Töchter weitergegeben wird. Bischof Manegold von Neuenburg weigert sich, woraufhin es zu einer Fehde und Angriffen zwischen den beiden Parteien kommt. Durch den Dompropst zu Würzburg und Grafen Heinrich von Stahelberg (Hainrich von Stahelberg) vertragen sich die beiden Seiten. Bischof Manegold von Neunenberg muss dem Markgrafen und dessen Erben die geforderten Lehen verleihen und der Markgraf muss dem Bischof 4000 Mark Silber zahlen.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verleiht Friedrich Buchner (Fridrich Buchner) die Fischerei Ehringshausen (Jringshausen) mit der Möglichkeit zum Rückkauf für 12,5 Mark.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verleiht einen Hof mitsamt Vorwerk in Isserstedt (Jschersteten) an Friedrich von Heldringen (Her Fridrich von Helderingen).
Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe den Zehnt zu Ipsheim (Jpeshaim) als Mannlehen.
Die Gräfin Güte von Henneberg (fraw Güte Gräuin zu Hennenberg) verleiht Gottfried Zentgraf von Neustadt (Gotzen zentgrauen von der Newenstat) und seinen Erben einen Hof, das Vorwerk und die dazugehörigen Besitzungen in Ipthausen im Grabfeld (Jptshausen im Grabueld).
Hermann von Hain (Herman von Hain) hatte ein Burggut im Schloss Imelshausen (Irmeltzhausen im schloss), das nach seinem Tod zurück an das Hochstift fällt. Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dieses an Eberhard Wolf (Eberharten wolfen) unter der Bedingung, dass er in der Burg wohnt und sich um das Lehen verdient macht. Das gleiche gilt für seine männlichen Erben. Sollten sie dort nicht wohnen, steht dem Bischof das Öffnungsrecht für das Burglehen zu.
Heinrich von Bad Königshofen ( Haintz von Kunigshouen) bittet Bischof Johann von Brunn um die Weitergabe seines Lehens, des Burgutes zu Irmelshausen ( Jrmeltzhausen), an Kaspar IV. von Bibra (Casparen von Bibra).
Johann Haß (Hanns Has), ein Bürger zu Meiningen (Mainingen) verhält sich im Bauernkrieg 1525 aufständisch. Um seiner Strafe zu entgehen gibt er Bischof Konrad von Thüngen etliche seiner Güter, die dieser dem Zentgrafen Konrad Kipp zu Meiningen (zentgrauen zu Mainingen Contzen kippen) zu Lehen gibt.
Bischof Konrad von Bibra verleiht Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) acht Morgen Wiese (Wismat), welche in Gramschatz liegen, als Lehen. Dafür erhällt Das Hochstift Würzburg acht Morgen ungefähr gleichen Werts unter dem Kloster St. Jakob am Main gelgen, die er zuvor als Lehen des Hochstifts Würzburg hatte, zum Eigentum.
Daraufhin hat Graf Philipp III. von Rieneck (Graue Philips von Rieneck) das Truchsessenamt von Bischof Konrad von Bibra empfangen und eine schriftliche Bestätigung bekommen.