Dass die Bischöfe zu Würzburg zuvor das Untermarschallamt verliehen haben, wurde bei der Belehnung der Grafen von Henneberg mit keinem Wort erwähnt.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Graf Poppo (Graue Bopen), dem Burggrafen zu Würzburg, die beiden Dörfer Nickersfelden (Nickersfelden) und Untermaßfeld (Nidermasfeld) zu Mannlehen. Der Kirchensatz zu Untermaßfeld ist jedoch ausgenommen, da diesen bereits ein Bischof zu Lehen hat.
Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Bischof Johann von Brunn gibt Konrad von Weinsberg (Conraten von Weinsperg) Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) zu Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn gibt Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) Graf Philipp von Nassau- Saarbrücken-Weilbrug (Philipsen von Nassau) zu Lehen.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken-Weilburg (Philips von Nassau) übergibt Schloss und Stadt Möckmühl an Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg) und dieser wiederum an Graf Michael von Wertheim (Grave Michelen von Werthaim) zu. Diesem gibt Bischof Johann von Brunn schließlich das Lehen.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen) von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Mannlehen, was bedeutet, dass Kraft beides zuvor von Siegfried von Venningen (dem veninger) abgelöst hat, dem es zuvor verpfändet gewesen ist.
Die Brüder Kraft V. und Albrecht II. von Hohenlohe-Weikersheim (Her Crafft vnd her Albrecht von Hohenlohe) übergeben ihre Güter zu Schillingsfürst (Schillingsfürst) und Bartenstein (Bartenstain) mit allem Zugehörungen an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Hochstift Würzburg. Dafür empfangen sie dieselbigen von ihm zu Mannlehen und der Bischof übereignet ihnen Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen).
Der Bayerhof wird gebaut (ain Hof gebawt Bairen genant), den die von Eberstein (von Eberstain) vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen. Auf diesen bekennt Bischof Johann von Grumbach Felicitas von Eberstein der Frau von Erasmus von Eberstein (Asmusen von Eberstain) 400 Gulden.