Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Siegfried von Stein zum Altenstein (Altenstain) den halben Zehnten in Oberelldorf (Oberältdorf, heute ein Stadtteil von Seßlach.
Hoffmann, Hermann: Das älteste Lehenbuch des Hochstifts Würzburg 1303-1345 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 25), 2 Teilbände, Würzburg 1972/1973.
Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Abt Heinrich und dem Konvent des Klosters Langheim 1000 Pfund Heller. Damit löst er das an Konrad von Heßberg (Hespurg) verpfändete Gericht und die Vogtei zu Baunach (Baunach) ab. Im Gegenzug verpfändet der Bischof dem Abt und dem Konvent das Zehntrecht, das bürgerliche Gericht und das peinliche Gericht über die am Tambach (Dampach) gelegenen langheimischen Dörfer, Leute und Güter. Diese Dörfer heißen: Triebsdorf (Tribesdorf), Schorkendorf (Schurckendorf), Witzmannsberg (Witzmansberg), Hergramsdorf (Harmsdorf ober und unter), Altenhof (Altenhof), Krumbach (Crumpach), Neundorf (Newendorf), Rothenberg (Rotenberg), Oberelldorf (Elttorf), Muggenbach (Mochenbach), Uttenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz), Unterelldorf (Nider-Eltdorf), Gleismuthhausen (Glessmutshausen), Hackdorfhof (Hackdorf), Gemünda (Gemünden), Eicha (zu der Aich), Truschenhof (Druschendorf), Messenfeld (Messenfeld), Obermerzbach (Obern-Martzbach) und Rentweinsdorf (Rentwigsdorf). Das Gericht solle gehalten werden durch einen Konversen der Langheimer oder einen weltlichen Würzburger. Ferner stimmen die Langheimer zu, dass dieser Mann von den Einwohnern dieser Dörfer und Güter keine Bede (Bethe), Schatzung (Schatzung), Schanksteuer (Schenck), Forderung (Fuerterung), Strafe (Straff), Buse (Bues) oder anderen Abgaben (Beschwer) nehmen dürfe. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern) und Medlitz (Medlitz) betroffen.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Bischof Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) kauft von Graf Eberhard von Württemberg etliche Schlösser und Städte. Dafür leiht er sich bei Abt Heinrich von Langheim 1300 Heller. Dem Kloster Langheim (Closter Lanckhaim) verpfändet er dafür alle Zehntrechte und die aus dem Kaufvertrag von 1337 ausgenommen sonstigen Rechte. Für die gleiche Summe können die Rechte abgelöst werden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet seinem Bruder, dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein, das Schloss Landeswehre (Landburg) für 5300 rheinische Gulden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Klebes, Bernhard: Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter. Kommende, Stadt- und Territorialherrschaft 1219/20 - ca. 1525 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 58), Marburg 2002.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Graf Johann von Wertheim Schloss, Stadt und Amt Homburg am Main (Hohenburg). Zudem erhält der Graf im selben Brief die Bestätigung, dass der Bischof ihm den Zoll zu Kitzingen (Kitzingen), der zum Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) gehört, schon zuvor verpfändet hätte.
Bischof Johann von Egloffstein löst das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) vom Deutschen Orden 1405 wieder ab. Daraufhin verpfändet er dieses mit den dazugehörigen Rechten dem Bürgermeister und dem Rat zu Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber) für 5200 Gulden. Als der Bischof die Frist für die Rückzahlung am 22. Februar 1410 nicht einhalten kann, beabsichtigen die Rothenburger, das Schloss und die Rechte an einen Dritten zu versetzen. Durch Bitten erreicht der Bischof von der Stadt jedoch ein Entgegenkommen: in zwei Raten soll die Schuld beglichen werden. Hierfür muss der Bischof mit einer Verschreibung bürgen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) und weitere Rechte, vor allem das Amt und Gericht betreffend, für 2000 Gulden in Gold an Hermann Seemann (Seeman). Der Käufer darf von der Pfandsumme 150 Gulden für Baumaßnahmen abziehen.
Bezüglich weiterer Verpfändungen des Ortes Allersheim (Aldershaim) zusammen mit dem Amt Ingolstadt (Ingelstat) verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Ingelstat.
Ein Acker zu Langheim uf der Schut neben der weide gibt Bischof Konrad von Thüngen folgenden Personen in gleichen Teilen auf Widerruf: Hans Heier (Haier), Lorenz Kitner (Kitner), Philipp Engelhart (Engelhart) sowie an die Vormünder der Kinder von Konrad Bopenlauer (Bopenlaur). Die genannten Personen müssen jährlich vier Fastnachtshühner entrichten.