Konrad Lesch (Contz Lesch) und seiner Ehefrau wird ein jährliches Leibgedinge von 100 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen) verschrieben. Wenn einer der beiden Eheleute verstirbt, soll der andere nicht mehr als 60 Gulden Leibgedinge erhalten.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Luithart hauslede) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else v Eglosfstein) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.
Der Bischof verpfändet ein Leibgeding von 100 Gulden jährlich an Konrad VIII. von Bickenbach in der Stadt Haßfurt (stat Hasfurt). Der Bischof begleicht 600 Gulden Schulden und lässt dies quittieren. Konrad von Bickenbach, der Ältere, verweist alle Lehensleute, sowohl geistliche als auch weltliche, an Bischof Rudolf von Scherenberg. Lorenz Fries verweist zudem auf eine Liste aller Dörfer, Nutzungen und Gefälle beider Schlösser.
Die jährliche Bede der Stadt Iphofen (Iphouen), die sie jedem Würzburger Bischof schuldet, beträgt 800 Gulden, davon gingen: 300 Gulden an den Schenk von Limpurg 100 Gulden an das Kapitel zu Würzburg 200 Gulden an Balthasar von Wenkheim (Baltassar von Weinckhaim) 100 Gulden an Konrad Lesch (Contz Lesch) und seine Hausfrau als Leibgedinge 80 Gulden an Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 20 Gulden an Adolf Marschall (Adolf Marschalck) Als Konrad Lesch stirbt, verringert sich das Leibgedinge um 40 Gulden. Balthasar von Wenkheims Erben werden die 200 Gulden und Wilhelm von Münster die 80 Gulden wieder abgelöst, was ingesamt 320 Gulden ergibt. Diese Summe möchte Bischof Rudolf von Scherenberg fortan von den Einwohnern von Iphofen erhalten. Durch Missernten beim Wein sind die Einwohner allerdings verarmt. Es wird festgelegt, dass Bischof Rudolf ihnen 10 Jahre lang 200 Gulden erlässt und in keinem Jahr mehr als 600 Gulden nimmt. Auf Bitte der Iphofener verlängert Bischof Rudolf den Zeitraum auf 20 Jahre. Danach soll aber wieder die volle Bede von 800 Gulden gezahlt werden.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Ranhenek) 70 Gulden der Bede und 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (Iphouen) zum Leibgedinge.
Der Würzbuger Landsknechtshauptmann Michael Fuchs (Fuchs Michel wirtzburgischen fuesknechthaubtman) und seine Ehefrau Margarethe (seine hausfraw Margarethe) erhalten von Bischof Konrad von Thüngen ein Haus am Sandertor vor dem Viertelhof, das zuvor Eigentum der Stadt Würzburg war. Sie erhalten dazu ein lebenslanges Nutzungsrecht dieses Hauses und Margarethe als Leibgeding im Falle des Todes ihres Mannes Einnahmen von 20 Gulden aus den Liegenschaften dieses Hauses.