Jeder Geleitsman des Würzburger Bischofs in Kitzingen soll von allen Stadttoren der Stadt Kitzingen (Kitzingen) aus das Geleit nach Würzburg (Wurtzburg), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Dettelbach (Detelbach), Schwarzach am Main(Schwartzach), Volkach (stat Volkach), Schlüsselfeld (Schlusselueld) und auf dem Main Richtung Würzburg geben.Wenn die beiden Frankfurter Messen (Frankfurther messen) stattfinden, soll der Geleitsmann sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg keinen Kauf- oder Fuhrleuten , egal ob Neuenbergische oder andere, ein besonderes Geleit geben, sondern sie sollen als Gruppe zusammenbleiben. Ansonsten werden sie vom Würzburger Bischof mit geleitet (mit gewalt glaitten). Wenn sie allerdings anderweitig in die zuvor genannten Orte fahren wollen, dann soll ihnen das Geleit gegeben werden. Außerdem müssen sie für einen voll beladenen Wagen und pro Ort, den sie passieren, einen halben Gulden bezahlen. Dies gilt in Richtung Kitzing-Würzburg und in die andere Richtung und auch für einen Karren. Ein Kaufmann - egal, in welche Richtung er fährt oder geht - muss 14 neue Pfennige entrichten. Der Geleitsmann soll außerhalb der Frankfurter Messen, sofern er an den zuvor genannten Orten das Geleit gibt, pro Wagen und pro passiertem Ort und pro Karren und zur Hälfte passiertem Ort von den Kaufleuten 14 neue Pfennige erhalten. Ein Pferdeverkäufer muss während und außerhalb der Frankfurter Messen immer für jedes Pferd 14 neue Pfennige entrichten, ausgenommen ist das Pferd, auf dem er sitzt. Für hundert Ochsen müssen 2 Gulden entrichtet werden und für hundert Schweine zehn Groschen.
Johann von Bosenberg (Hannsen von Bosenberg) verkauft etliche Leibeigene samt ihrer Rechte an das Hochstift Würzburg. Eine Abschrift liegt auf der Kammer zu Hof. Das Original befindet sich zu Hof im Schrein Proprietatis, littera R.
Zwischen dem Hochstift Würzburg und Mainz gibt es Unstimmigkeiten über die Leibeigenen zu Königshofen (Kunigshofen). Aufzeichnungen darüber finden sich im Mainzer Gebrechenbuch 1 unter dem Wort Lebbet und in der Hohen Registratur unter dem Buchstaben L bei Leibaigenschaft.
Unter dem Begriff "Botenlauben" ist zu entnehmen, dass Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) und seine Hausfrau Beatrix ( sein Hausfraw Beatrix), Bischof Hermann von Lobdeburg ihr Schloss und Amt Botenlauben samt ihren Zu- und Angehörungen für 1200 Mark Silber verkaufen und Bischof Hermann von Lobdenburg dem Graf Otto 450 Mark der Kaufsumme zahlt. Die übrigen 750 Mark Silber stiftet Otto von Botenlaube dem Kloster Frauenroth (closter Frawenrod), dem er als Konvers und Provisor, nach dem Tod seiner Frau, beitritt. Hermann von Lobdenburg verschreibt der Äbtissin und dem Konvent 250 Mark Silber für die Bede sowie für den Holz- und Mainzoll der Stadt Würzburg. Für die übrigen 500 Mark Silber verpfändet er ihnen die Bede zu Machtholdshausen (Machtoldshausen), samt weiterer Güter aus Elfershausen (Eluerichshausen) und Egenhausen(Egenhausen), auf Widerlösung.
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Das Frauenkloster Maidbronn wird viele Jahre gut geführt. Der gestiftete Gottesdienst wird ordentliche gehalten und verrichtet, doch in den letzten Jahren gibt es etliche Äbtissinnen, die nicht den fleißigsten Haushalt führen und auch die klosterverwandten Personen fangen an, sorglos und unvorsichtig zu sein. Dadurch sind die Feldgüter oft unbebaut, das Haus wird nicht gepflegt und die Gülte und anderes bleibt unausgerichtet. In Folge dessen kommt das Kloster in Armut und Unvermögen und wird im Inneren baufällig, sodass niemand mehr die Stätte der Jungfrau betreten möchte. Deshalb verlegt Bischof Lorenz von Bibra 1515 die zwei noch im Kloster lebenden Schwestern in andere Frauenklöster und setzt einen Provisor aus ihrem Orden ein, der das Gefälle, die Nutzung, das Einkommen, die brach liegenden Güter und die notdürftige Bauweise des Klosters wieder in Ordnung bringt. Die Erneuerung ist gut für das Kloster, denn es ist nun wieder bebaut, die Güter sind gebessert und die Gefälle sind genug und richtig gestellt worden. Es ist also zu hoffen, dass sich das Kloster bald wieder seinem Gottesdienst widmen und es wieder notdürfftig mit Personen versehen werden kann. Doch dann trägt sich der Bauernkrieg zu und die aufrührerischen Untertanen, vor allem die Grumbachischen Bauern zu Rimpar, plündern die Güter und Bebauung des Klosters. Dadurch wird der Schaden am Kloster verdoppelt. Auch wenn die Würzburger Bischöfe zum Wiederaufbau etliche Ordensmitglieder zum Kloster schicken, ist die Haushaltung dort nicht die beste. Deshalb sind sie dazu veranlasst, dort Verständige einzusetzen.
Der Deutsche Orden hat in Gaukönigshofen (Königshouen) jährlich 25 Malter Getreidegült. Dieses Getriede ist er an das Deutschhaus in Würzburg abzugeben. Der deutsche Orden löst die Abgabe aus.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Gebot für die Nutzung des Wassers der Kürnach.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Gebot zur Pflege der Kürnach.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt führt zwei adelige Personen, nämlich Katharina Schenk von Roßberg (Catharinen Schenkin von Rosperg) und Magdalena von Berlichingen (Magdalenen von Berlichingen), aus dem Kloster St. Agnes zu Würzburg aus.