Kaufen Adlige von Geistlichen, Bürgern oder Bauern Güter ab, werden diese als Bürgerlehen versteuert und der Bischof möchte diese nicht wieder als freie Ritterlehen verleihen. Es wird eine neue Steuer für Güter erhoben, die vom Adel an Geistliche, Bürger oder Bauern verkauft werden und die zuvor nicht versteuert oder als freie Ritterlehen geliehen waren. Darüber beschwert sich die Ritterschaft, da dadurch über lange Zeit alle Ritterlehen versteuert würden und die vom Adel dadurch dem Bischof und dem Hochstift weniger dienen könnten.
Auf die freien Mannlehen der Ritterschaft wird eine Steuer und Bede gesetzt. Sie bitten darum, dies abzustellen, da sie es finanziell nicht stemmen können. Sie berufen sich wieder auf Althergekommenes.
Möchten Personen aus der Ritterschaft in den Städten der Fürsten etwas kaufen oder verkaufen, so werden sie dazu gezwungen, Zoll zu bezahlen.
Die Untertanen der Ritterschaft werden teilweise für Dinge vor geistliche Gerichte geladen, die dort nicht hingehören, wodurch sie von anderen Arbeiten abgehalten werden. Außerdem verlangen die Prokuratoren Sold. Sie bitten darum, sich an die ausgegangene Reformation zu halten.
Möchte einer vom Adel seiner Frau oder Tochter sein Lehen vermachen oder verpfänden, so wird ihm von der Kanzlei nur einen Bekennung von ein Halb oder ein Drittel des Werts auf sein Lehen getan. Dafür verlangt die Kanzlei von Hundert Gulden Einen.
Die Ritterschaft lässt es bei der Zahlung der Auflage beruhen. Sie bitten den Kaiser es noch einmal dabei zu belassen Wenn der Kaiser jedoch nicht zufrieden ist, würden sie es noch einmal schriftlich verfassen und auf dem nächsten Reichstag als Antwort verkünden.
Der Ritterschaft sind in den letzten Jahren des Öfteren Beschwerden aufgrund von Zöllen, Fron, Diensten, Atzungen, Nachreise und weiteren Anliegen zugetragen worden. Dies hat zur Folge, dass die geistlichen und weltlichen Gerichte überladen sind, weshalb die Ritterschaft auf ihre Forderungen keine Antwort erhält. Diese wendet sich an den Bischof und dessen Domkapitel und bittet darum, dass diese sich mit deren Anliegen an den Kaiser wenden. Sollte der Kaiser ablehnen, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen, so würde die Ritterschaft gewaltsam gegen ihn vorgehen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich diese Handlung dem Bischof und dessen Hochstift sowohl als Vor-, als auch als Nachteil auswirken kann.
Nicht nur der Ritterkanton Baunach, sondern auch andere Ritterkantone wenden sich mit den gleichen Anliegen an Bischof Lorenz von Bibra. Auch sie bitten um eine Freistellung ihrer Lehen und für die Bauern um eine Freistellung von den Anlagen. Hierfür erhoffen sie sich die Unterstützung des Bischofs.
Die armen Leute zu Lebenhan (lebenhan) sind dem Würzburger Bischof durch Bede, Gefolgschaft, Atzung, Frondienst, andere Dienste, Gebote und Verbote verpflichtet. Zur Verbesserung ihres Erbes halten sie Schafe, die sie täglich auf die Felder des Bischofs treiben. Sylvester Forstmeister (Siluester Forstmeister), der die Schäferei zu Lebenhan besitzt, ist jedoch der Meinung, sie sollten keine Schafe besitzen, außer, sie würden sie mit seinen Schafen zusammen treiben. Sylvester geht gegen die armen Leute vor und ersticht etliche ihrer Schafe, weshalb ihm vom Amtmann zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) etliche Schafe genommen werden. Daher wendet sich Sylvester als Vertragsverwandter der Ritterschaft an diese. Dieses Schreiben und die Antwort der Ritterschaft liegen im Büschel Ritterschaft.
Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.