Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Dreieinhalb Pfund Heller sind eine Mark Silber wert. Otto und Hermann, Markgrafen von Brandenburg (Ot vnd Herman Marggrauen zu Brandenburg) verpfänden Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg die Schlösser und Städte Kisseck (Kisseck), Steinach an der Saale (Stainach), Rottenstein (Rotenstain) und Königshofen (Kunigshofen) für 4000 Mark Silber. Es wird je eine Mark Silber für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verleiht Friedrich Buchner (Fridrich Buchner) die Fischerei Ehringshausen (Jringshausen) mit der Möglichkeit zum Rückkauf für 12,5 Mark.
Graf Eberhard von Württemberg verkauft die Hofmark mit all ihren Zugehörungen und Gütern an das Stift Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft von Graf Eberhard von Württemberg (Graue Eberharten von Wertenberg) Irmelshausen, das früher Hermanholdshausen genannt wurde, mit dazugehöriger Burg und dem Dorf. Irmelshausen (Jrmeltzhausen) liegt im Amt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld).
Dietrich Flieger (Dietrich Flieger) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen (Himmprechtshausen). Dieses Viertel gibt er auf, es wird Heinrich Cramer (Hainrich Camer) verliehen. Heinrich Camer verkauft besagtes Viertel an Heinrich Bracher (Henlein Bracher), einen Bürger zu Haßfurt (Hasfurt), der es ebenfalls von Bischof Albrecht erhält. Das andere Viertel am Zehnt zu Humprechtshausen empfangen Wilhelm von Maßbach (Wilhelm von Maspach) und seine Brüder von Bischof Albrecht. Heinrich Bracher gibt sein Viertel auf, das danach an Heinrich Sachsen (Hainrich Sachsen) verliehen wird. Wilhelm von Maßbach erhält (?) ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Bischof Johann von Brunn schuldet Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) 4507 Gulden und den Brüdern Georg und Burkhard von der Tann (Georgen vnd Burckarten von der Thann gebruedere) 4483 Gulden, die er ihnen in 10 Jahren zurückzahlen solll. Auf die Summe sind Zinsen zu bezahlen und zwar jeweils 12 Gulden zu St. Martin. Hierfür verpfändet er ihnen auch die Amtsmannstellung auf dem Schloss Hildenburg, der Stadt Fladungen, in Steinach an der Saale und Nüdlingen.(schlos Hiltenburg die stat Fladungen, Stainaw an der Sale vnd Nutlingen).
Bischof Johann von Brunn verkauft Graf Georg II. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) die Schlösser, Städte, Ämter und Dörfer Hildenburg, Fladungen, Steinach an der Saale, halb Nüdlingen, Nordheim vor der Rhön, Sondheim, Urspringen, Elsbach (die schlössere stat ampt vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Stainau, Nutlingen halb, Northaim, Sunthaim, Vrspringen, Elspe) für 11.090 Gulden.
Bischof Johann von Brunn führt Krieg mit dem in den vorherigen Einträgen genannten Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und nimmt ihm etliche Güter zu Steinach an der Saale (Staina an der Sal) und Ebersbach (Eberspach) und verleiht diese samt dem bereits genannten Dorf Hain (Hain>/i>) Wilhelm von Bibra (Wilhelm von Bibra) zum Mannlehen auf. Der Bischof behält sich die Ablösung von Hain vor.