Zwischen dem Schäfer des Hochstifts Würzburg zu Prosselsheim (Brassoldshaim) und der Gemeinde Untereisenheim (Untereisenshaim) wird ein Vertrag geschlossen.
Zwischen dem Schäfer von Untereisenheim (Vntereisenshaim) und dem Schäfer von Prosselsheim (Brassholdshaim) kommt es zu einem gerichtlichen Schiedspruch über den Viehtrieb. Dieser Schiedspruch ist in der Kammer verzeichnet.
Albrecht von Hohenlohe verschreibt dem Ritter Hans von Dettelbach (Dettelbach) die Gefälle in Brück (
Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Geschlecht von Grumbach-Wolfskeel (die von Grumbach und Wolfskelen) vertragen sich nach einem Streit über die Abgabe der Bede und die Leibeigenen zu Burggrumbach (Grumbach), Unterpleichfeld (Niderblaichueld), Bergtheim (Berchthaim), Rimpar (Rimpar), Rupprechtshausen (Ruprechtshausen), Hilpertshausen (Hilpelshausen).
Die Vogtei von Versbach fällt zu drei Vierteln in die Zuständigkeit des Stifts Haug und zu einem Viertel in die der Herren von Grumbach. Darüber wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg und Friedrich von Wolfskeel (Fridrich Wolfskel) ein Vertrag aufgesetzt, der regelt, dass kein Bischof von Würzburg von den Untertanen des Stifts Haug Bede verlangen sollte, weil die Vogtei geteilt wird.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet den Zehnten von Püssensheim im Amt Prosselsheim (Busenshaim, ain dorf im ambt Brasseldshaim) für fünf Jahre an den Ritter Anselm von Rosenberg (Rosenberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Schloss und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) an Theobald von Müffling, genannt Thondorfer, (Sebald Mufflinger) und seine Ehefrau und setzt ihn als Amptmann ein.
Bischof Rudolf verpfändet dem Ehepaar Theobald und Dorothea von Müffling geb. von Schwarzenberg, das Amt Prosselsheim zur Auslösung des Anteils am Amt Ebenhausen und den Grundzinsen auf Heustreu für 1500 Gulden und bezahlt die restlichen 433,33 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt Theobald von Müffling, genannt Thondorfer, (Sebald Mufflinger) als Amptmann über Schloss und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) für vier Jahre ein. Betroffen sind auch das Schloss Ebenhausen (Ebenhausen), der See bei Seligenstadt (Selgenstattt) und der See bei Seehof (Sehoff), die offenbar gegen das Amt Prosselsheim getauscht wurden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Schänke des Hochstifts in Prosselsheim (Brassoltshaim) mit den dazugehörigen Privilegien und der Hofreite, die von Bede, Huhn und Frondienst sowie sonstigen dörflichen Abgaben befreit ist, für 275 Gulden urtätlich an Bernhard Klapp (Klapp) und dessen Erben. Diese sollen jährlich an Petri Cathedra (22. Februar) zwölf Gulden und ein Fastnachtshuhn leisten. Die Schänke soll auch bei einem Besitzwechsel als Lehen empfangen und der fällige Handlohn abgegeben werden. Der Wein, der außerhalb von Prosselsheim (Prassoltshaim), Kürnach (Kurnach), Seligenstadt (Seligenstatt), Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Dieppach) zugekauft wird, soll bei der nächstgelegenen Stelle verzollt werden.