Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss und Stadt Homburg am Main (burg vnd stat Hohenburg) samt allen Zu- und Angehörungen mit dem Recht auf Wiederauslösung an Graf Johann von Wertheim. (Graue Johann von Werthaim). Dies wird am Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Die von Hohenlohe wollen die Bebauung der neuen Stadt Iphofen (Jphouen) nicht bewilligen, da die Stadt sonst größer wird und ihr Teil auch in die Ringmauer gezogen wird. Die Bürger von Iphofen verpflichten sich gegenüber Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck), 919 Gulden zu bezahlen. Im Gegenzug freit sie Bischof Johann von Egloffstein für 3 Jahre von der Datz. Graf Thomas erhält später eine vollständige Auszahlung der Summe.
Bischof Johann von Egglofstein hat Herrn Ulrich und Herrn Abrecht von Hohenlohe (her Vlrich vnd her Albrecht von Hohenlohe) erlaubt, dass diese die Lehen des Herrn Engelhard von Weinsberg (her Engelhart von Winsperg) erben.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Ritter Burkhard von Seckendorf zu Frankenberg (Burchart von Seckendorf zu Franckenberg) 300 Gulden. Diese Summe verschreibt er ihm auf der Bede zu Iphofen (Jphouen). Diese Schulden werden vollständig abbezahlt.
Das Jägermeisteramt im Stift Würzburg haben vor vielen Jahren die Grafen von Truhendingen vom Stift zu Lehen getragen und verwaltet. Graf Oswald von Truhendingen (Graue Oswalt von Truhendingen) verkauft das Amt mit seinen Rechten, Herrschaften, Freiheiten, Gewohnheiten und Zubehörungen sowie alle Lehen, die dem Amt zustehen, mit der Einwilligung Bischof Johann von Egloffsteins an Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg (Erckinger von Saunshaim zum Stefansberg).
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Luithart hauslede) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else v Eglosfstein) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Zwischen dem Bürgermeister und Rat zu Iphofen (Iphouen) und anderen Bürgern der Gemeinde kommt es zu Streit und Auseinandersetzungen. Um Schlimmeres zu verhindern, schaltet sich Bischof Johann von Egloffstein ein. Er setzt den alten Rat ab und schlichtet den Streit.
Schloss Hutsberg liegt in der Grafschaft Henneberg. Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) übergibt es Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg und erhält es als Mannlehen zurück.