Die Probstei im Dom zu Würzburg wird Bischof Johann von Egloffstein verliehen.
Bischof Johann von Egloffstein hat in Nürnberg (Nuremberg) für seine Kirchen und sein Hochstift Würzburg Hoheitsrechte, Herrschaft, Lehenschaft, Mannschaft, Land und Leute mit allen Rechten, Ehren, Nutzungen und Gerichten, Zugehörungen, Gewohnheiten und Gebrauchsweisen von König Ruprecht I. von Wittelsbach empfangen.
Die Bürger von Rimpar (Rimpar) müssen alle zwei Wochen den Zent zu Estenfeld (Esfenueldt) besuchen. Dies ist vertraglich durch Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Otto von Estenfeld (Otten von Esfenueldt), welche die Einwilligung von Bischof Johann von Egloffstein haben, festgelegt.
Der Abt und der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster schwartzach) verkaufen am Erbtag gemeinsam mit Wilhelm von Thüngen (wilhelm von Thungen) das Schloss Reupelsdorf (Schlos Reipelsdorff) samt seinen Zugehörungen an Michael von Seinsheim (Michaeln von Sainsheim), um die Schulden des Klosters zu begleichen. Dies bewilligt Bischof Johann von Egloffstein.
Bischof Johann von Egloffstein steht in der Schuld von Peter Reinburg (pettern Reinburg), welcher Bürger von Nürnberg ist, und gibt ihm deshalb für fünf Jahre den Zoll von Randersacker (Randersacker). Allerdings behält der Bischof den Geleitschutz.
Ritter Dietrich von Heidingsfeld (Diterich von haidingsfelt ritter) verpfändet, mit dem Wissen und der Zustimmung von Bischof Johann von Eglosffstein, das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur) mit all dessen Zugehörungen für 560 Gulden an die Herren von Tottenheim (Tottenheim).
Heinrich von Thunfeld (Thüngeleben) und seine Ehefrau Hedwig (Hedwig) verkaufen Bischof Johann von Egloffstein und dessen Stift ein Viertel des Schlosses Roßberg (Schloss zu Rasberg) mit all seinen Zugehörungen, Freiheiten, Rechten, Zinsen, Gülten, Weingärten und Erkern, bewohnten und nichtbewohnten Teilen für 1500 Pfund Würzburger Währung. Eberhard Schenk von Roßberg (Eberharten Schencken zum Rosberg) und seinen Erben bleibt das Recht auf Wiederkauf erhalten.
Am 12. Oktober 1406 verpfändet Bischof Johann von Egloffstein seinen Anteil am Schloss Roßberg (Rosberg) für 200 Gulden an Wilhelm von Epdorf (wilhelmen von Epdorff). Der Anteil wurde vermutlich wiedergelöst. Der Bischof schuldet, aufgrund zweier Briefe, Wilhelm von Stettenberg (wilhelmen von Stettenberg) und seiner Ehefrau Hedwig (hedwigen) 60 Rheinische Gulden. Der eine Brief handelt von (bingen), der andere von einem Teil des Schlosses Roßberg, den er ihnen bis zum 22. Februar 1412 verspricht zu bezahlen.
Bernhard von Leibholz und dessen Sohn Daniel (Bernhart vnd Daniel von Leiboltz) geben Bischof Johann von Eglosffstein lebenslanges Öffnungsrecht für ihr Schloss und ihre Anteile an den Schlössern Lengfeld (lengsfelt) und Roßdorf (rosdorff). Im Gegenzug dafür werden sie in das Stift des Bischofs aufgenommen.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Wilhelm II. von Henneberg (wilhelmen von hennenberg) 1000 Gulden. Deshalb verschreibt der Bischof dem Grafen amtmannweise die Dörfer Queienfeld (Querenfelt), Vachdorf (Varhdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorff). Diese darf er nutzen. Was noch übrig ist steht dem Bischof zu, solange, bis das Hochstift Würzburg die 1000 Gulden Ablöse zahlt.