Die Brüder Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian, Mertin vnd Hanns von Rotenhan) leihen Bischof Konrad von Thüngen 500 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 25 Gulden Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Bischof Konrad gibt Sebastian von Rotenhan allein eine weitere Verschreibung zu den gleichen Konditionen.
Georg Wolf von Gich, der Enkel (diechter) von Dietrich (Dietzen) von Gich, bittet Bischof Konrad von Thüngen den jährlichen Zins von 50 Gulden auf Volkach (Volckach) und Köhler (Keller) an seine beiden Onkel (Ohaim) Johann (Hannsen) und Martin von Rotenhan, mit denen er sich darüber geeinigt hat, zu überschreiben und dies zu beurkunden. Diesem Wunsch kommt Bischof Konrad von Thüngen nach und gibt Johann und Martin von Rotenhan eine neue Urkunde über die Verpfändung. Der Bischof gibt ihnen auch einen Heißbrief für die Bewohner Köhler (Keller), in dem die Überschreibung der Verpfändung derselben jährlichen Zinsen bestätigt wird.
Bischof Konrad von Bibra verkündet Johann und Martin von Rotenhan (Hansen vnd Martin von Rottenhan), dass sich die Hauptsteuer verfünffacht. Statt 150 Gulden sind es nun 7150 Gulden, statt 350 Gulden 1750 Gulden und anstatt 500 Gulden 2500 Gulden.
Der Pfarrer Philipp Breus (Philips Breus) aus Mürsbach (Mirspach) verkauft mit Bewilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt und dem Domprobst, der zu dieser Zeit Kollator des Pfarrers ist, die zweite Hälfte des Zehnts zu Treinfeld (Drainfeldt), das zur Pfarrei Mürsbach gehört, für 1000 Gulden an Martin von Rotenhan (Martin von Rotenhan).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels das gesamte Amt, Stadt und Schloss Röttingen (Rötingen) and Johann Wolf von Knorring zu Wiltingen (hansen wolffen von knorring zue Wiltingen) und alle seine ehelichen Erben, seien es Männer oder Frauen solange sie in seiner Abstammungslinie leben. In dem Verkauf ist inbegriffen: Dörfer, Flecken, Weiler, Mühlen, Leibeigene und ihre Renten, Zinsen, Gülten, Beden, Zölle, der Handlohn der Bauern, Hauptrechte, Schäfereien, großes und kleines Getreide, Wein und Getreide und Zehnten. Ebenso alle hohe und niedrige Obrigkeit, Malefizbuße, Frevel, Zehntbarkeiten und was diesen anhängt, das Folgschaftsgebot gegenüber dem Kaiser, Gerichtsbarkeit in Gerichtsfällen, Atzung, Frondienst, Weidegeld, Fischbäche und Gewässer, Wald, Wein und Felder, beständige und unbeständige Gefälle, Wildbann und das Jagdrecht. Alles, was sich frei über und unter der Erde befindet. Von dem Verkauf ist nichts ausgenommen, außer folgendes: die Geistlichen Lehen und die Landgerichtsfälle und deren Bestätigung sowie der Guldenzoll. Dieser war zuvor auch unter den Amtsnutzungen inbegriffen. Über diesen Verkauf wird ein besiegeltes Register erstellt. Zudem kann Johann Wolf von Knorringen sein eigenes Halsgericht halten, und dort Übeltaten an ihm und in seinem Amt verhandeln. Bischof Melchoir von Zobeln erhält dafür 31.000 Gulden. Die Bürgschaft für den Verkauf und diese Leistungen auf zehn Jahre haben folgende Personen: Hofmeister Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) und die Amtmänner Andreas von Stein zum Altenstein zu Hoffrich (Endressen von Stain zum Aldenstain zu Hoffrich), Philipp von Thüngen, Hofmeister zu Homberg an der Wehrn ( philipsen von Thungen zu hoenberg am wehrnhausen von Grumbach zu Volkach), Sebastian Haberkorn zu Zellingen (Bastian Haberkhorn zu Zellingen) und Konrad Bayer zu Reigelberg (Contz Beyern zum Raigelberg). Dem Hochstift wird vorbehalten, die verkaufte Weide und den Rest des Verkaufs wieder zurückzukaufen und zwar nicht nur von Johann Wolf von Knorringen sondern auch von seinen ehelichen Erben, männlich und weiblich in absteigender Linie. Jedoch muss das Hochstift ein Jahr im Voraus das Pfandgeld am Schloss zu Röttingen bezahlen. Die Käufer, Johann Wolf und seine Nachkommen dürfen die gekauften Güter verkaufen und verpfänden, dem Hochstift ist aber in allen Fällen die Wiederlösung als erstes anzubieten.
Matthias und Georg von Rotenhan (Matthes vnd Jorg von Rottenhan) quittieren Bischof Friedrich von Wirsberg den Erhalt der Hinterlassenschaften ihres verstorbenen Vetters Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) auf dem Schloss Marienberg (schlos vnser frawenberg).