Wegen der zwischen dem Hochstift Würzburg und der Grafschaft Rieneck (Rienek) geschlossenen Abmachung, dass acht Personen gegen die Leibeigenen in Hettstadt (Hettenstat) getauscht werden sollen, ist später ein Missverständnis erwachsen. Deswegen wird diese Abmachung wieder richtig gemacht.
Durch die Leistung seiner Erbhuldigung ist es dem Bürger zu Würzburg Georg Öheim (Georg Oeheim) erlaubt, sich bei Laub (law) im Einflussbereich der Grafen von Rieneck (grafen Rineck) niederzulassen.
Als der letzte männliche Nachkomm der Adelsfamilie Brandenstein (Brandenstain stirbt, kommt die gleichnamige Burg als heimgefallenes Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Andreas von Gundelfingen vergibt sie als Lehen an Graf Ludwig von Rieneck. Dieser sichert zu, wenn er bei Brandenstein oder Schlüchtern (Sluchtern) Burgen bauen wolle, auf die Interessen des Würzburger Bischofs Rücksicht zu nehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Markgraf Ludwig V. von Brandenburg (Marggrav Ludwig) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe zusätzlich zu dem bisherigen Pfandschilling eine Summe von 7400 Pfund Haller auf seine Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels (Gemunden und Rotenvels). Er behält sich allerdings das Öffnungsrecht vor.
Es liegt ein Vertrag zwischen den Grafen von Rieneck (Grauen von Rineck) und Herr Reicholf von Elm (Reuharden von Elma) vor.
Die Orte Rieneck (Rineck), Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (castel) und Bickenbach (Bickenbach) samt einer großen Zahl der Ritterschaft sind in einer Einigung von Bischof Johann von Brunn und den Grafen von Rieneck (Grauen von Rineck) besiegelt.
In einem 24 jährigen Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (hertzog friderich von Sachsen) werden die von Rieneck als Grafen des Hochstifts genannt.
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Bezüglich der Leibeigenen in Erlabrunn (Erlbrun), Sendelbach (Sendelbach), Massenbuch (Massenbuech) und Hettstadt (Hettenstat) kommt es zwischen dem Hochstift Würzburg und der Grafschaft Rieneck erneut zu einem Streitfall (irrung). Folgender Vertrag wird daraufhin geschlossen: Wie nach alter Herkommen sollen die Parteien nun ihre Rechte an den Leibeigenen zu Erlabrunn und Massenbuch ausüben. Die Kern (Kern) in Sendelbach sind von ihrer Leibeigenschaft zu befreien, wenn sie dem Hochstift Würzburg ihre Pflicht bezahlen. Ferner sollen die Leibeigenen der Rienecker in Hettstadt dem Hochstift Würzburg zustehen. Dafür verpflichtet sich das Stift 13 leibeigene Frauen und Männer, die in das Rienecker Gebiet ziehen wollen, gehen zu lassen und sie nicht zu fordern. Zwischen dem Stift und der Grafschaft wird außerdem beschlossen, dass man die Leibeigenen des Vertragspartners nach dessen Forderung zurückschicken soll.