Das Jägermeisteramt des Hochstifts Würzburg geht von den Grafen von Truhendingen (Truhendingen) mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein an Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg) und damit an die von Seinsheim über. Diese empfangen das Amt erblich in männlicher Linie. Ebenso empfangen sie das Amt später auch von Bischof Johann von Brunn. Später erhalten die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg), als Nachkommen der von Seinsheim, das Amt.
Bischof Johann von Brunn schließt einen Vertrag mit dem Domprobst, dem Dechant und dem Domkapitel. Es wird festgelegt, dass wenn der Vertrag gebrochen wird, die Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Stiftes die andere Seite unterstützen sollen. Dies besiegeln die Grafen von Wertheim und Henneberg (Wertheim, Hennenberg), die Schenken von Limpurg (Limpurg), die Herren von Schwarzburg (Schwarzberg) und viele andere Adelspersonen.
Die beiden Domprobste der Hochstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (Wirtzburg) und etliche Adlige schließen eine gerichtliche Vereinbarung zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel. Zu den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg gehören die von Wertheim (wertheim), von Henneberg (Hennenberg), von Limpurg (Limpurg) und von Schwarzenberg (Schwartzenberg). Diese werden um die Besiegelung der Vereinbarung gebeten.
Als der Dechant und das Domkapitel das königliche Urteil dem Bürgermeister und dem Rat zu Würzburg (wirtzburg) verkünden, setzen diese ein Schreiben auf und schicken zwei ihrer Ratsfreunde zu den Grafen, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg. Als sie sich bei Haßfurt (Hasfurt ) versammeln, bitten sie den Rat um Anweisungen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg geben ihnen und ihren Gesandten die Information weiter, dass sie das Urteil von den Herren des Domkapitels, die den Heißbrief des Königs empfangen haben, erhalten haben. Sie verkünden, dass der König, Friedrich II., nun der oberste Vogt des Hochstifts und der Lehensherr des Herzogtums Frankens (Franken) ist. Zudem hat der König die Regalien an den Pfleger des Hochstifts, Gottfried IV., Schenk von Limpurg, verliehen. Die Mitglieder der Ritterschaft, als gehorsame Untertanen des Heiligen Römischen Reichs, nehmen Gottfried IV. als Pfleger des Hochstifts an. Sie dürfen ihre, durch den Bischof empfangenen Lehen behalten, müssen aber nun dem Pfleger gehorsam sein. Der Heißbrief wurde von zwei Grafen von Henneberg (Hennenberg) , Castell (Castel), Weinsberg ( Weinsberg), Schwarzenberg (Schwartzenberg) und anderen Adligen besiegelt.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Schloss und die Stadt Kisseck (Kiseck) für das Hochstift Würzburg aus, welche von den Herren von Bibra (Bibra) an die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg) gekommen sind.
Das Hochstift Würzburg soll den Bestimmungen des ritterlichen Vertrages mit den Herren von Schwarzenberg (Schwarzenberg) nachkommen.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt abermals die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel), von Wertheim (Wertheim), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Eisenberg (Eisenberg), von Limpurg (Limpurg), von Heideck (Haideck) und von Schwarzenberg (Schartzenberg), sich in Rüstung zu begeben.